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Auflagen und Förderungen kennen

Neue GAP nutzen: Fünf Tipps für Grünlandbetriebe

Altgrasstreifen dürfen 1 bis 6 Prozent des Grünlands pro Betrieb umfassen.
am Donnerstag, 20.04.2023 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bringt viele Neuheiten mit sich. Auch für Grünlandbetriebe ändert sich einiges. Mathias Schmidt von der Landwirtschaftskammer Ostfriesland gibt wertvolle Tipps und erklärt, wie sich Landwirte nun aufstellen sollten.

Extensives Grünland wird nach der neuen GAP besonders gefördert.

Die neue GAP bringt eine neue Struktur mit sich. Statt Basis- und Greeningfläche gibt es nun eine Einkommensgrundstützung (Konditionalität). Für Grünlandbetriebe bringt das einige Neuheiten mit sich.

Auch spannend: Ein Ostallgäuer Landwirt konnte zu Ostern bereits die erste Ernte einfahren - drei Wochen früher als sonst.

1. Welche Auflagen bringt die neue GAP für das Dauergrünland?

Die Konditionalitäten regeln die verpflichtenden Auflagen der neuen GAP. Das Grünland ist von folgenden Konditionalitäten betroffen:

  • GLÖZ 1 soll weiterhin den Erhalt von Dauergrünland (DGL) sichern. Die Vorgaben bleiben weitestgehend wie bisher. Sollte eine Dauergrünlandfläche erst nach dem 1. Januar 2021 neu entstanden sein, lässt sich diese Fläche ohne Genehmigung und Ersatzpflicht vorbehaltlich anderer Regelungen wieder umwandeln. Auf umweltsensiblen Standorten gilt allerdings ein naturschutzrechtliches Umbruchverbot.
     
  • GLÖZ 2 sieht den Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren vor.
     
  • GLÖZ 4 beinhaltet die Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen. Hier gilt ein Mindestabstand von 3 m für Pflanzenschutz und Düngung. Einige Bundesländer schaffen hier zusätzlich eigene Verordnungen. Solange diese ausstehen, gilt Bundesrecht.
     
  • GLÖZ 9 regelt umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen. Hier ist die Umwandlung von Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten und Vogelschutzgebieten verboten. Außerdem sind Maßnahmen zur Grasnarbenerneuerung 15 Tage im Voraus anzeigepflichtig.

2. Welche freiwilligen Ökoregelungen gibt es für das Grünland?

Die freiwilligen Ökoregelungen sollen den Anreiz für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) erhöhen. Die freiwilligen Ökoregelungen (ÖR) gelten immer nur für ein Jahr und sind daher jährlich neu zu beantragen.

Für Grünland gibt es beispielsweise folgende Öko-Maßnahmen:

  • ÖR 1d: Sie soll Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und zum Erhalt von Lebensräumen durch Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland bereitstellen.
     
  • ÖR 4: Bei dieser Ökoregelung gibt es eine Prämie für die Extensivierung des gesamten Dauergrünlands im Betrieb.
     
  • ÖR 5: Hierbei lässt sich eine „ergebnisorientierte extensive Grünlandbewirtschaftung“ bezuschussen. Nachzuweisen sind mindestens vier regional festgelegte Kennarten zur Artenvielfalt im Grünland.
Nach dem Mähen des Grünlands werden die Schwads mittels Heuwender zum Anwelken auseinandergezogen.
  • ÖR 6: Acker-/Dauerkulturbewirtschaftung ohne den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel (PSM). Begünstigt sind Ackerflächen, die zur Erzeugung von Gras und anderen Ackerfutterpflanzen genutzt werden.
     
  • ÖR 7: Hier sind bestimmte Schutzziele in Natura-2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen durch festgelegte Bewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen freiwillig umzusetzen. Alle Flächen in den genannten Gebieten sind begünstigungsfähig.

3. Was ist beim Anlegen von Altgrasstreifen zu beachten?

Die Altgrasstreifen müssen mindestens 1 Prozent und dürfen maximal 6 Prozent des Dauergrünlands des Betriebs umfassen. Der Anteil pro Schlag ist auf maximal 20 Prozent beschränkt. Zu beachten ist zudem, dass die Mindestgröße der Altgrasstreifen bei 0,1 ha liegt.

Die Fläche lässt sich erst wieder ab dem 1. September des Antragsjahrs zur Beweidung und Schnittnutzung gebrauchen. Auf diesen Altgrasstreifen sind der Einsatz von Dünge-und Pflanzenschutzmitteln sowie das Mulchen untersagt. Altgrasstreifen lassen sich nur zwei Jahre infolge auf derselben Fläche anlegen. Im Antragsjahr gilt ein Pflugverbot.

Für die Altgrasstreifen ist eine Prämienstaffelung vorgesehen. Für 1 Prozent des Dauergrünlands (Mindestanteil) ist ein Betrag von 900 Euro/ha, für weitere Altgrasstreifen im Bereich von 1 bis 3 Prozent des gesamten Dauergrünlands noch 400 Euro/ha und für die restlichen 3 bis 6 Prozent bis zum Maximalanteil noch von 200 Euro/ha.

4. Wie viel Förderung gibt es für die Extensivierung des Dauergrünlandes?

Betriebe, die an dieser Regelung teilnehmen möchten, müssen mindestens 0,3 RGV (raufutterfressende Großvieheinheiten) und maximal 1,4 RGV/ha Dauergrünland auf ihrem Betrieb einhalten.

  • Sie dürfen keine neuen Drainagen anlegen
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist hier untersagt
  • Düngen ist nur in begrenztem Umfang erlaubt

Die Düngung entspricht dem Dunganfall von höchstens 1,4 RGV/ha förderfähiges Dauergrünland des Betriebs. Für Extensivierung gibt es 115 Euro/ha, ab 2024 100 Euro/ha.

5. Welche Grünland-Kennarten gibt es bei der ÖR 5?

Alle förderfähigen Dauergrünlandflächen sind begünstigungsfähig. Es müssen mindestens vier regionale Pflanzenarten aus den jeweils vorgegebenen Listen der Bundesländer vorkommen - hier Arten, die überwiegend auf trockenen Standorten vorkommen.

Auf diesen Dauergrünlandflächen ist eine Bodenbearbeitung nicht erlaubt. Lediglich Pflegemaßnahmen und das Verbessern der Grasnarbe über eine Nachsaat sind zulässig. Für diese Maßnahme ist ein Betrag von 240 Euro/ha vorgesehen. Bis 2027 sinkt er auf 210 Euro/ha.

Weitere Tipps zur neuen GAP für Grünlandbetriebe im Digitalmagazin

Lesen Sie vier weitere Antworten auf die Fragen

  • Welche Schutzziele hat die ÖR 7 in Natura-2000-Gebieten und geschützten Biotopen?
  • Lässt sich die ÖR 6 auch auf Dauergrünland beantragen?
  • Welche bisherigen Auflagen gibt es auf Grünland neben den neuen GAP-Regeln?
  • Für welche Tierarten gibt es gekoppelte ­Direktzahlungen?

von Mathias Schmidt von der Landwirtschaftskammer Ostfriesland in unserem Digitalmagazin. 

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