
Düngeverordnung einhalten
- Nach der geltenden Düngeverordnung dürfen auf Grünland maximal 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr über Wirtschaftsdünger aus tierischer Herkunft ausgebracht werden.
- Für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff gilt die Sperrfrist vom 15. November bis 31. Januar.
- Der in der Gülle enthaltene Ammonium-Stickstoff wird zum jeweiligen Aufwuchs voll angerechnet.
- Die Nachlieferung aus der organischen Stickstoff-Fraktion muss auf die Folgejahre aufgeteilt werden.
- Kalium und Phosphat sind langfristig voll anrechenbar.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben werden in einzelnen Bundesländern Düngeempfehlungen herausgegeben, die sich nach ländertypischen Standorten und Nutzungen richten.