Ab dem 1. Juli 2018 können Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern Brachflächen, die im Agrarantrag als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, für Mahd und Beweidung nutzen. Das teilte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus mit.
Wichtig: Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
„Wir wollen damit den viehhaltenden Betrieben in dieser schwierigen Situation helfen“, sagte der Minister. „Auch wenn die Qualität des Futters auf diesen Flächen sicher nicht mehr hoch ist.“
Im Norden ist das Futter knapp
Betriebe im Norden haben derzeit aufgrund der anhaltenden Frühsommertrockenheit erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen.
Der erste Futterschnitt blieb weit hinter den in normalen Jahren erzielten Erträgen zurück. Die fehlenden oder nicht ausreichenden Niederschläge der vergangenen Wochen lassen auch für die weitere Futterernte Mindererträge erwarten.
Wo sonst nur Schafe und Ziegen weiden
Das Ministerium macht mit der Freigabe von der Möglichkeit Gebrauch, von der ausschließlichen Beweidung dieser Flächen ab 1. August durch Schafe und Ziegen und ohne Mahd abzuweichen.
„Die Nutzung solcher Flächen vor dem 1. Juli ist rechtlich nicht erlaubt und aus umweltpolitischer Zielstellung nicht zulässig“, erklärt das Landwirtschaftsministerium in Schwerin. „Sie würde zur Aberkennung als Ökologische Vorrangfläche führen.“
29.000 ha Brachen dürfen genutzt werden
In Mecklenburg-Vorpommern hätten im Jahr 2018 insgesamt 1.947 Landwirte Brachen im Umfang von 28.879 ha als ökologische Vorrangflächen beantragt, heißt es aus dem Ministerium weiter. Deren Aufwuchs könnte ab 1. Juli für die Futtergewinnung zur Verfügung stehen.
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