Wie Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens heute in Magdeburg bekanntgab, ist die Verordnung mit deren Veröffentlichung am 20. November im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft getreten. Das Land komme damit nicht nur einer europarechtlichen Vorgabe nach. Es sehe darin vor allem ein Signal zum Erhalt von Dauergrünland.
Aeikens: "Wir wollen den Anteil an Dauergrünland langfristig erhalten und können durch die Vorgaben in der Verordnung den Umbruch besser beeinflussen. Das Umbrechen bedarf daher zukünftig ab dem Überschreiten einer bestimmten Schwelle generell einer Genehmigung." Aktuell ist dies nur auf bestimmten Einzelflächen zum Beispiel aus Gründen des Natur- oder Hochwasserschutzes erforderlich. Dauergrünland ist unentbehrlich, so Aeikens. Ein stabiler Anteil ist wegen der Bedeutung für die Tierhaltung und Milchwirtschaft und wegen der positiven Umweltwirkungen wichtig. Dauergrünland trage zum Bodenschutz, zur Regenerationsfähigkeit des Wassers und zum Erhalt einer vielseitigen Tier- und Pflanzenwelt bei, so der Minister.
Grünlandflächen nehmen ab
Aeikens verwies darauf, dass durch Umwandlung des Grünlandes in Ackerland und durch Infrastrukturmaßnahmen jährlich Grünlandflächen verloren gehen. Die EU schreibe deshalb eine jährliche Überwachung des Verhältnisses von Grünland zur gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche vor und hat festgelegt, dass bei einem Rückgang um mehr als fünf Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2003 zwingend regulierend eingegriffen werden muss. Aeikens: "Das Dauergrünland hat auch in Sachsen-Anhalt weiter abgenommen, jedoch liegt der Wert noch unterhalb der 5-Prozent-Schwelle."Insofern sei die Situation in Sachsen-Anhalt noch nicht so dramatisch.
Erhalt von Dauergrünland sichern
Dennoch sank seit 2003 der Anteil des Grünlandes an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Sachsen-Anhalt. 2003 betrug er noch 14,8 Prozent. Das entsprach einer Fläche von etwa 179.000 Hektar. 2009 waren es 14,3 Prozent bzw. 171.500 Hektar. In anderen Ländern ist der Rückgang des Dauergrünlandes allerdings weitaus dramatischer. So liegen die Länder Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen jenseits der 5-Prozent-Schwelle. Aeikens hob deshalb hervor, dass Landwirte, die in diesen Ländern Dauergrünlandflächen bewirtschaften, die in den jeweiligen Landesverordnungen getroffenen Regelungen unbedingt beachten müssen. Sonst könne es zu Kürzungen der EU-Zahlungen kommen. (pd)
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