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Unkrautbekämpfung

Herbizideinsatz bei Frost noch schieben

Unkrautbekämpfung in Weizen
am Dienstag, 20.03.2018 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Beim derzeitigen Frost sollte der Einsatz von Herbiziden noch geschoben werden. Kulturen wie Unkräuter stehen aber in den Startlöchern. Hier unsere Tipps.

Nach der milden Witterung der ersten Märzwoche hat das Wachstum der Kulturen, aber auch der Ungräser bereits eingesetzt. Trotzdem sollte der Frost noch abgewartet werden.

Bei hohem Besatz an Ackerbegleitflora sollte die Bekämpfung daher durchgeführt werden, sobald die Felder wieder befahrbar sind und kein Bodenfrost mehr droht.

Bei der Wahl der Getreideherbizide unbedingt auf einen konsequenten Wechsel von Wirkstoffen mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen achten!

Wintergerste: Aufhellungen möglich

Nach der Anwendung von Axial 50 kann es in Wintergerste aufgrund von Bodenfrost oder hoher Tag/Nachttemperaturschwankungen zu Blattaufhellungen kommen. Diese Schädigungen verwachsen sich meist schnell.

Wenn die Bestände noch nicht wieder grün sind, sollte auf eine Tankmischung mit einem Mittel gegen breitblättrige Unkräuter verzichtet werden.

Ackerfuchsschwanz in Weizen bekämpfen

Gegen Ackerfuchsschwanz in Winterweizen stehen z.B. Atlantis WG + FHS, Broadway + Netzmittel, Traxos u.a. zur Verfügung.

Atlantis WG und Broadway wirken mit dem höchst möglichen Aufwand auch gegen Trespenarten. Bei Attribut sind zur Verbesserung der Trespenwirkung der Zusatz eines Netzmittels, sowie ein Splitting (0,06 + 0,04 kg/ha) zu empfehlen.

Raps vor Bestandsschluss behandeln

Die Ungräser und Unkräuter in Winterrapsbeständen sollten bekämpft werden, bevor die Bestände schließen.

Gegen Problemunkräuter wie beispielsweise Kamille, Kornblume und Ackerkratzdistel empfehlen sich: Lontrel 720 (0,11 bis 0,165 kg/ha) bzw. Lontrel 600 (0,13 bis 0,2 Liter/ha) oder Vivendi 100 (1,2 Liter/ha). Tritt zusätzlich Klettenlabkraut auf, ist Effigo vorzuziehen.

Tipp: Um Schäden zu verhindern, Unkrautbehandlungen spätestens zur Knospenbildung abschließen!

Alle Angaben ohne Gewähr, Gebrauchsanweisung und Auflagen beachten.

Mit Material von Regierungspräsidium Stuttgart
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