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Pflanzenschutzmittel-Auflagen

Industrieverband: "Landwirten droht Enteignung durch die Hintertür"

Pflanzenschutzspritze von Lemken
am Freitag, 15.03.2019 - 11:15

Das Umweltbundesamt arbeitet trotz EU-Kritik weiter an deutschen Sonderwegen. Leidtragende des Konflikts zwischen Agrar- und Umweltressort sind die Anwender. Mit neuen Auflagen droht ein kalte Enteignung.

Nachdem agrarheute die neuen Auflagen des Umweltbundesamtes (UBA) schon vor Tagen kommentiert hatte, sucht jetzt endlich auch der Industrieverband Agrar e.V. die Öffentlichkeit. Demnach laufen die "Vorstöße des Umweltbundesamts" bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf "gravierende Eingriffe in Eigentumsrechte der Landwirte" hinaus. 

Die neuen UBA-Auflagen sind nach IVA-Ansicht "ein weiteres Beispiel für die deutschen Sonderwege“, für die die EU Deutschland 2016 kritisiert hatte. Kritikpunkte waren damals, dass hiesige Behörden die Fristen der EU-Zulassungsverordnung 1107/2009 nicht einhalten und durch zahlreiche Sonderregeln die europäische Harmonisierung behindern.

So seien auch die neuen UBA-Auflagen europarechtlich fragwürdig. Sie benachteiligen deutsche Landwirte massiv gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern. Dabei sollten einheitliche EU-Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen.

Auch BVL weist die UBA-Auflagen zurück

Mit der Auffassung stehen agrarheute und IVA nicht allein. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das für die Zulassung von Präparaten zuständig ist, wies die UBA-Auflagen zurück.

Zudem bewerten die Juristen von Innen- und Justizministerium die Auflagen als rechtswidrig, sagt der IVA. Da Landwirte faktisch an der Nutzung ihres Eigentums gehindert werden, müsste ein solcher Eingriff per Gesetz geregelt sein. Dann müssten die Anwender entsprechend entschädigt werden. Beides ist nicht der Fall.

„Landwirten ist die Bedeutung der Biodiversität für eine intakte Agrarlandschaft bewusst. Bei Agrarumweltprogrammen setzen sie längst zahlreiche erprobte und wirksame Maßnahmen für die Artenvielfalt ein", sagt Dr. Dietrich Pradt, IVA-Hauptgeschäftsführer.

Bei den UBA-Auflagen zur Biodiversität, die technokratisch auf 10 Prozent der Ackerfläche abstellen, sei "nicht garantiert, dass die Maßnahmen Erfolg haben“. Hauptsächlich geht Ackerfläche in erheblichem Umfang verloren. Eine Erfolgskontrolle ist nicht mal vorgesehen.

Neue Biodiversitätsauflagen mehr als strittig

Dabei geht es um Anwendungsauflagen, die es ab 2020 untersagen, 10 Prozent der Ackerfläche in der üblichen Bewirtschaftung zu nutzen, wenn bestimmte Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.

Das BVL hatte daher etliche Zulassungen zunächst nur befristet bis zum Jahresende 2019 verlängert. Die „10 Prozent“-Anwendungsbestimmungen hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze im November 2018 als „Glyphosat-Ausstiegsplan“ präsentiert.

Jetzt zeigt sich plötzlich, dass von den ersten 18 Mitteln, für die das UBA sein Einvernehmen zur Zulassung nur mit dieser Auflage erteilt hatte, lediglich eines den Herbizidwirkstoff enthält. Die 10 Prozent-Auflage wird vom UBA quer über alle Produktgruppen erteilt. Sie führe "so zu einer Teilenteignung" der Anwender.

Planungssicherheit erforderlich

Die Anwender von Pflanzenschutzmitteln und die Hersteller brauchen aber Planungssicherheit. Sie müssen sich auf deutsches und EU-Recht verlassen können. Der Streit zwischen Agrar- und Umweltressort, der zu eskalieren droht, darf nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgebadet werden.

Nach IVA-Ansicht ist es an der Zeit, "die taktischen Spielchen zu beenden und zu rechtssicherem Verhalten zurückzukehren". Andernfalls drohe Landwirten "eine Enteignung durch die Hintertür.“

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