"Wir haben damit die umfangreichste Novelle des Waldrechtes in Mecklenburg-Vorpommern seit Bestehen des Landeswaldgesetzes 1993 vorbereitet", betont Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Die Gesetzesnovelle diene dazu, den Wald in seinen vielfältigen Funktionen als Schutz-, Nutz- und Erholungsort besser zu schützen. Man wolle sowohl dem Interesse am Erholungs- und Bildungsraum Wald gerecht werden und gleichzeitig - vor allem die Waldbesitzer - durch Bürokratieabbau zu entlasten.
"Mit dem Gesetzentwurf wollen wir einen Ausgleich zwischen den Rechten und Zielsetzungen der Waldbesitzer und den Interessengruppen und Nutzern am Wald herbeiführen und zwangsläufig bestehende Konflikte abmildern", erläutert der Minister. Deshalb werden neben einer allgemeinen Anpassung an Europäische Normen sowie Bundes- und Landesrecht u.a. folgende Änderungen angestrebt:
- Bürokratieabbau durch Wegfall einzelner Genehmigungspflichten (zum Beispiel bei der Teilung von Kleinstflurstücken);
- Aufhebung des Vorkaufsrechts des Landes zu Gunsten öffentlicher Waldbesitzer;
- Erweiterung von Reitmöglichkeiten im Wald durch private Vereinbarungen;
- Weitgehende Gestaltungsfreiheit von Wald in denkmalgeschützten Parkanlagen;
- Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflicht zur Stärkung der Rechtssicherheit;
- Gründung eines Landeswaldforums zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements für den Wald.
Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Herr Dr. Till Backhaus, erhofft sich eine breite Diskussion des Gesetzentwurfs. "Waldrecht bedeutet nicht nur Schutz der Funktionen des Waldes, sondern auch Ausgleich zwischen Waldbesitzern und den vielfältigen Interessengruppen am Wald. Der Gesetzentwurf steht in der guten forstlichen Tradition der Verantwortung für kommende Generationen." Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause dem Landtag zur ersten Lesung zugeleitet werden. (pd)
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