Wie Landwirtschaftsminister
Helmut Brunner in München mitteilte, hat die EU-Kommission nach fünfjährigem Prüfverfahren die geografische Angabe "Bamberger Hörnla" in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Damit dürfen künftig nur noch Kartoffeln, die in den drei fränkischen Regierungsbezirken erzeugt wurden, so bezeichnet werden. Auch die Pflanzkartoffeln müssen aus diesem Gebiet stammen.
Der Schutz unterstreicht laut Brunner den kulturellen Wert und die Besonderheit dieser alten Kartoffel-sorte, ermöglicht ein noch gezielteres Marketing und damit eine Verbesserung der Wertschöpfung.
Vorläufer schon im 18. Jahrhundert
Seit über hundert Jahren ist das Bamberger Hörnla mit seiner markanten Hörnchenform und gelben Farbe sowie seinem nussigen Geschmack in
Franken präsent und beliebt. Historischen Quellen zufolge fanden Vorläufer dieser Kartoffelsorte schon im 18. Jahrhundert den Weg aus den Ziergärten der Bamberger Fürstbischöfe in die Felder der Bamberger Gärtnermeister.
Bereits 26 andere typisch bayerische Spezialitäten sind europaweit als geschützte Herkunftsangabe eingetragen. Dazu zählen unter anderem der "Allgäuer Emmentaler", der "Allgäuer Bergkäse", "Bayerisches Bier", "Schrobenhausener Spargel" oder auch "Nürnberger Bratwürste". Für weitere 14 Spezialitäten läuft das Antragsverfahren. Sie alle weisen eine lange Tradition auf und sind eng mit der jeweiligen Region verbunden. "Mit dem Schutz bayerischer Spezialitäten wird die Einzigartigkeit unserer Erzeugnisse noch stärker hervorgehoben", so der Minister.
Wichtige Informationen zu über 250 regionaltypischen Spezialitäten und zum EU-Herkunftsschutz sind auch im Internet unter
www.spezialitaetenland-bayern.de zu finden.
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