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Kartoffelernte

Checkliste: So reinigen Sie Kartoffelläger von Keimhemmungsmitteln

Kartoffelkisten im Lager
Portrait Autor Karl Bockholt 2019
Karl Bockholt, agrarheute
am Donnerstag, 06.08.2020 - 13:57 (Jetzt kommentieren)

Um ein Überschreiten der aktuellen Rückstandshöchstgehalte zu vermeiden, die für den Wirkstoff Chlorpropham gelten, setzen Sie ihn am besten gar nicht mehr ein. Reinigen Sie Läger und Fördertechnik gründlich und nutzen Sie Alternativen.

Die EU-Kommission hat bereits vergangenes Jahr den Wirkstoff Chlorpropham (CIPC) nicht erneut zugelassen. Die Zulassungen des Keimhemmungsmittels sind daher am 31. Juli 2019 ausgelaufen. Die festgelegte Abverkaufsfrist war am 31. Januar 2020 zu Ende gegangen. Die Aufbrauchfrist für CICP endet am 8. Oktober 2020.

Der Wirkstoff Chlorpropham wurde viele Jahre zur Keimhemmung im Kartoffellager verwendet. Zum einen wurden die Knollen damit meist beim Einlagern besprüht oder bestäubt. Zum anderen wurde er in der Lagerperiode heiß vernebelt. Verteilt wurde der Wirkstoff Chlorpropham dabei durch den Umluftbetrieb.

Rückstandshöchstgehalt auf Nachweisgrenze gesenkt

Wegen der Eigenschaften und der Ausbringtechnik chlorprophamhaltiger Keimhemmer sind in behandelten Lagerhäusern nachweisbare Rückstände des Wirkstoffs zu erwarten. Sie gehen auch auf die Kartoffeln über. Deswegen ist davon abzuraten, den Wirkstoff noch einzusetzen.

Zudem baut sich CIPC nur sehr langsam ab. So ist er oft auch in mehrjährig nicht behandelten Lägern noch nachweisbar. Der Rückstandshochgehalt beträgt aktuell 10 mg/kg Frischmasse. Mit dem Verbot würde er aber auf die Nachweisgrenze von 0,01 mg/kg gesenkt. Ist die Belastung zu hoch, lassen sich die Kartoffeln nicht mehr vermarkten.

Allerdings bemüht sich eine EU-Arbeitsgruppe, einen vorübergehenden Rückstandshöchstgehalt zu erwirken, der sowohl die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet als auch die wahrscheinliche Belastung in zuvor behandelten Lagerhäusern berücksichtigt. Er soll bei 0,4 mg/kg liegen. Doch der sei frühestens im Herbst zu erwarten.

Komplette Kartoffel-Lagerhäuser gründlich reinigen

Wichtig ist, die gesamte Lagerhalle und die komplette Einlager- und Fördertechnik gründlich zu säubern. Alle mit Chlorpropham behandelten Kartoffeln in Berührung gekommenen Lagerhallen und Ausrüstungsgegenstände mussten bereits nach der Auslagerung der vergangenen Ernte intensiv gereinigt und sollten auch jetzt nochmal gesäubert werden.

Wer seine Kartoffeln beim Einlagern gepudert oder besprüht hat, muss etwa auch alle Gurte und Bänder säubern. Großkisten lassen sich gereinigt im Freien platzieren, damit sich der Wirkstoff unter Witterungseinfluss schneller abbaut, so Andreas Meyer, Versuchsstation Dethlingen.

Die Kartoffelwirtschaft hat Regeln für die Reinigung von Kartoffellagerhäusern erarbeitet. Für Deutschland haben der Deutsche Kartoffelhandelsverband (DKHV) und der Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie (BOGK) das unterstützt. Die Tipps fußen auf Versuchen in Deutschland und anderen EU-Staaten.

So senken Sie die Rückstandsbelastung von Keimhemmern

Um CIPC-Rückstände zu reduzieren, sind folgende Arbeiten nötig:

  • Chlorpropham am besten nicht mehr verwenden. Auch wenn das rechtlich noch erlaubt ist, sollten Sie beim Einlagern die Finger davon lassen.
  • Verfügbare Alternativprodukte testen. Möglich ist etwa der Wirkstoff Maleinsäurehydrazid in den Produkten Fazor oder Himalaya 60 SG vor der Ernte. Sie sind mit 5 kg/ha drei bis fünf Wochen vor der Krautabtötung erlaubt. Gegebenenfalls lohnen nach der Ernte noch 1,4 Sight oder Biox-M.
  • Alle Lagerhallen und -häuser, sämtliche Einrichtung und Fördertechnik sind gründlich zu säubern, zunächst trocken, wenn nötig, anschließend nass.
  • Wenn schon alternative Präparate in zuvor behandelten Lagerhäusern verwendet wurden, helfen Knollenanalysen. Sie ermitteln die genaue Belastung.
  • Bei Kistenlagern sind die Kartoffelkisten gründlich zu säubern und möglichst draußen aufstellen.
  • Da sich je nach Temperatur in geschlossenen Räumen ein Sättigungsdampfdruck einstellt, ist in leerstehenden Lägern ein ordentlicher Luftaustausch wichtig.
  • Reinigungsarbeiten sind schriftlich und möglichst bildlich zu dokumentieren. Der Abnehmer der Ware kann eine Dokumentation der Reinigung verlangen.
Mit Material von VSD, Meyer, LWK Niedersachsen,

Die vollständige „Reinigungsrichtlinie zur Reduzierung von Chlorpropham (CIPC) in Kartoffellagerhallen“ finden Sie hier

Keimhemmung in Kartoffeln nach dem Chemieverbot

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