Zahlreiche Mittelzulassungen im Kartoffelbau wären Ende 2021 oder Anfang 2022 ausgelaufen, darunter Mittel gegen Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule sowie der Krautabtötung/Sikkation.
Nun hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einige der Pflanzenschutzmittel wieder zugelassen.
Diese Fungizide wurden verlängert
Die verlängerten Kartoffelfungizide sind mehrheitlich Kontaktfungizide. Das sind die folgenden Mittel (samt Wirkstoff):
- Narita (Wirkstoff Difenoconazol (D.), gegen Alternaria) bis zum 31.12.2023,
- Shirlan (Wirkstoff Flufazinam, gegen Krautfäule) bis zum 28.4.2024,
- Ranman Top (Wirkstoff Cyazofamid gegen Krautfäule) bis zum 31.12.2022
Auch das translaminar wirkende Krautfäulefungizid
- Revus Top (Wirkstoffe D. + Mandipropamid) wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.
Die Zulassungen der meisten systemisch oder translaminar wirkenden Krautfäule-Mittel werden Anfang nächsten Jahres ablaufen, oder sind bereits abgelaufen. Von den systemisch wirkenden Mitteln gegen Krautfäule wurde bislang keines verlängert.
Quickdown steht 2022 und 2023 weiterhin zur Sikkation bereit
Auch das Herbizid Quickdown (Wirkstoff Pyraflufen) hat eine Zulassungsverlängerung bekommen. Nun hat das BVL die Zulassung bis zum 31.1.2023 verlängert.
Somit steht es Kartoffelanbauern auch in der nächsten Saison zur Krautabtötung zur Verfügung.
Diese Mittel für Raps und Zuckerrüben hat das BVL verlängert
Neben Mitteln für den Kartoffelbau wurden auch zwei weitere azolhaltige Fungizide verlängert.
Diese sind:
- Toprex (Wirkstoff D. + Paclobutrazol, 31.12.23) zur Bekämpfung von Stängelfäule im Raps sowie
- Amistar Gold (Wirkstoff D. + Azoxystrobin, 31.12.23). Es wirkt gegen Cercospora und Rhictozonia solani in den Zuckerrüben, sowie gegen Stängelfäule und Sclerotinia im Raps.
Allerdings ist das Resistenzrisiko beim Einsatz des Wirkstoffs Azoxystrobin zu beachten.
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