Die ersten Kartoffelkäfer sind da. Die Landwirtschaftskammer (LWK) Nordrhein-Westfalen empfiehlt das Prognosemodell „Simlep“ auf www.isip.de, um das Auftreten und den optimalen Behandlungstermin zu errechnen.
Der im Boden überwinternde Kartoffelkäfer beginnt jetzt mit einem etwa zweiwöchigen Reifefraß. Dann erfolgen die Paarung und die gruppenweise Ablage orangefarbener Eier (ca. 400) auf der Blattunterseite der Kartoffeln. Innerhalb von 4 bis 12, aber spätestens nach 25 Tagen schlüpfen die Larven.
Die aktuell warmen Temperaturen fördern eine schnelle Entwicklung der Larven. Behandeln Sie den Schädling aber erst, wenn die Schadschwelle von 15 Larven pro Pflanze überschritten ist. Häufig reichen Randbehandlungen aus.
Die LWK rät, bevorzugt bienenungefährliche Mittel einzusetzen, wie Biscaya, Coragen oder Mospilan SG/Danjiri. Biscaya wirkt auch gegen Blattläuse.
Blattläuse nach Schwelle behandeln
Im Konsumkartoffelanbau müssen Blattläuse bei Erreichen der Schadschwelle von 500 Läusen auf 100 Fiederblättern bekämpft werden.
Hohes Auftreten der Blattlaus und eine damit verbundene Honigtaubildung ist durch eine konsequente Bekämpfung zu verhindern:
Denn bei Honigtau sowie bei blühenden Unkräutern im Bestand suchen Bienen auch die Kartoffeln auf, dann dürfen nur noch bienenungefährliche Präparate zum Einsatz kommen.
Pyrethroide nicht über 25 Grad
Pyrethroide wie Kaiso Sorbie, Karate Zeon oder Trafo WG nur bei Temperaturen bis 25 °C einsetzen! Bei höheren Temperaturen fällt die Wirkung ab.
Pirimor wirkt gut bei höheren Temperaturen, allerdings nicht gegen die Kreuzdorn- und Faulbaumlaus.
Systemisch wirkende Insektizide wie Teppeki (B2) lassen sich auch bei höheren Temperaturen einsetzen. Allerdings kann, wenn aufgrund von Hitze und Trockenheit kein Stoffwechsel stattfindet, die Wirkung zeitlich verzögert sein.
Bienenschutz einhalten
Die LWK erinnert daran, zum Bienenschutz folgende Punkte zwingend einzuhalten:
- Vor der Anwendung jeden Kartoffelschlag durch Begehen kontrollieren!
- Es reicht nicht aus, vor einer geplanten Anwendung frühmorgens zu prüfen. Bienen können auch tagsüber in kurz zuvor behandelten Bestand einfliegen und geschädigt werden.
B1-Produkte („bienengefährlich“) sind nur zulässig:
- In Beständen, die frei sind von blühenden Unkräutern oder vollentwickelten Unkräutern, die vor der Blüte stehen.
- Bei rechtzeitiger Behandlung der Blattläuse, so dass eine relevante Honigtaubildung ausgeschlossen werden kann. Das ist bis zu einer Befallsdichte von max. 500 Läusen/100 Fiederblätter der Fall.
- Wenn Abdrift auf blühende oder mit Honigtau behaftete Nachbarpflanzen durch den Einsatz driftreduzierender Technik vermieden wird.
Im Zweifelsfall muss die Anwendung von B1-Produkten unterbleiben!
Kartoffelinsektizide: Der Bienenschutz-Check
B1 – Bienengefährlich: Actara, Dantop, Plenum 50 WG, SpinTor
B2 – Bienengefährlich (Anwendung nur nach Ende des täglichen Bienenflugs nach 23 Uhr): Bulldock, Decis flüssig, Sumicidin Alpha EC, Teppekki
B3 – nicht bienengefährlich: keine Insektizide für Kartoffeln zugelassen
B4 – nicht bienengefährlich: Alverde, Biscaya, Coragen, Fastac SC Super Contact, Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Mospilan SG, Pirimor Granulat, Spruzit neu, Trafo WG
Bei einigen Präparaten kann sich die Einstufung von B4 in B2 ändern, sobald Sie mit bestimmten Fungiziden gemischt werden (NB 6623).
Die Anwendung dieser Mittel ist dann nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr möglich.
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