Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Lagerung

Kartoffeln: Keimhemmer Chloropropham verliert Zulassung

Kartoffeln auf einem Transportband
am Freitag, 21.06.2019 - 10:49 (Jetzt kommentieren)

Der Keimhemmer sichert die Qualität während des Lagerns der Knollen. Jetzt wird er EU-weit verboten. Lager müssen aufwendig gereinigt werden.

Der Verbraucher kennt bei Kartoffeln den Hinweis „nach der Ernte behandelt“, für den Kartoffelanbauer ist es ein Instrument zur Qualitätserhaltung.

Jetzt läuft EU-weit die Zulassung des wichtigsten Keimhemmers Chlorpropham aus. Es gibt Aufbrauchfristen, Läger müssen nach der letzten Anwendung sorgfältig gereinigt werden.

Zulassungsende Ende Juli 2019

Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, die Genehmigung für den Wirkstoff Chlorpropham nicht zu erneuern. Das Ende der Genehmigung ist auf den 8. Juli 2019 festgesetzt.

In Deutschland enden die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit Chlorpropham ohnehin durch Zeitablauf am 31. Juli 2019. Deshalb ist kein Widerruf notwendig, teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.

Anschließend gilt eine gesetzliche Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 8. Oktober 2020. Wichtig: Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig!

Folgende Pflanzenschutzmittel sind betroffen

  • CIPC 300 EC
  • Gro-Stop 1 % DP
  • Gro-Stop Basis
  • Gro-Stop Electro
  • Gro-Stop Fog
  • Gro-Stop Ready
  • KARTOFFEL-KEIMSTOP
  • KARTOFFELSCHUTZ TIXIT NEU
  • Keimstop 300 EC
  • MitoFog 600
  • MitoFOG HN
  • Neo-Stop
  • Neo-Stop L300
  • Neo-Stop L500
  • Neo-Stop Starter
  • NeoNet 300 HN
  • Neonet Dust
  • Neonet Start
  • Polder BASIC
  • Polder DUST
  • Polder HOT FOG
  • Polder ULTRA 600

Nach der letzten Anwendung: Intensive Reinigung nötig

Als Folge der auslaufenden Genehmigung gelten künftig reduzierte Rückstandshöchstgehalte (RHG). Die regulären Arbeiten werden im Jahr 2020 beginnen; Vorarbeiten sind bereits angelaufen.

In Lägern, in denen Chlorpropham angewendet wurde, befindet sich genügend Wirkstoff, um auch Jahre später darin eingelagerte Waren zu kontaminieren.

„Derzeit diskutieren die EU-Mitgliedstaaten darüber, welcher RHG die Kontamination von Kartoffeln in Kartoffellägern nach früheren Verwendungen von Chlorpropham ausreichend abdeckt und die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet“, heißt es vom BVL.

Um RHG einzuhalten, müssen die Läger ausreichend gereinigt sein. Nach BVL-Empfehlungen reicht es nicht aus, die liegen gebliebenen Knollen zu entfernen und den Boden zu kehren.

Darüber sind mindestens noch zu reinigen:

  • der Technikkorridor,
  • der Raum, in dem sich die Ventilatoren für das Vernebeln, einschließlich der Nebelgeräte, befinden,
  • die unterirdischen Kanäle.

Das BVL empfiehlt, keine Chemikalien zu verwenden, weil dadurch Chlorpropham zu toxischen Abbauprodukten zersetzt werden kann.

Die Unternehmen arbeiten an der Beschreibung entsprechender Vorgehensweisen. Das BVL hat die Firmen aufgefordert, den Lagerhaltern weitergehende Informationen bereitzustellen, wie sich Reste von Böden und Wänden entfernen lassen.

Mit Material von BVL

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...