Update: 1,4Sight wieder zugelassen
Die BVL hat das Ruhen der Zulassung des Keimhemmers1,4SIGHT wieder aufgehoben. Somit darf das Mittel wieder verkauft und im Kartoffellager eingesetzt werden.
Für den Einsatz gibt es nun aber Auflagen. So ist der Einsatz verboten, wenn das Heißvernebelungsgerät mit einem Verbrennungsmotor angetrieben wird. Stattdessen sollen Landwirte elektrisch angetriebene Geräte verwenden.
Die Zulassung des Mittels ARGOS ruht aber weiterhin.
Stand 4. Dezember
In einer Meldung weist das BVL auf die sofortige Wirkung der Anordnung hin. Seit Freitag dürfen die beiden Pflanzenschutzmittel weder in Verkehr gebracht noch angewendet werden. Ebenfalls betroffen sind zugehörige Pflanzenschutzmittel im Parallelhandel.
ARGOS ist unter der Zulassungsnummer 008950-00 auf dem Markt und seit dem 29. Oktober 2020 zugelassen. Der Keimhemmer wirkt auf Orangenölbasis.
1,4SIGHT trägt die Zulassungsnummer 008692-00 und ist seit dem 16. März 2018 zugelassen. Beim Wirkstoff handelt es sich um 1,4-Dimethylnaphthalin.
Lagerhallen komplett ausgebrannt
In beiden Bundesländern – in Sachsen-Anhalt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, in Bayern im Landkreis Neustadt an der Waldnaab – ereigneten sich die Brände jeweils in Kartoffellagern. Laut BVL sind die Lagerhallen vollständig ausgebrannt, wobei jeweils Sachschäden in Millionenhöhe entstanden.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll die Heißvernebelung mit ARGOS oder mit 1,4SIGHT die Brände verursacht haben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die eingesetzten Geräte nicht für die Heißvernebelung geeignet gewesen seien.
Erst wenn der Sachverhalt aufgeklärt wurde, könnten die beiden Pflanzenschutzmittel wieder zugelassen werden. Gegebenenfalls müssten die Zulassungsbedingungen angepasst werden, sodass eine sichere Anwendung erwiesenermaßen möglich sei, teilt das BVL mit. Bis dahin müssten Anwender, Anwohner und weitere Personen geschützt werden.
Eignung der Heißvernebelungsgeräte muss geprüft werden
Eventuell kann mit Heißvernebelungsgeräten, die für andere Pflanzenschutzmittel geeignet waren, nicht mehr beim Einsatz von ARGOS und/oder 1,4SIGHT gearbeitet werden. Das BVL prüft nun, ob die notwendigen Geräte verfügbar und die Informationen auf dem Etikett und der Gebrauchsanweisung genügend sind.
Sowohl ARGOS als auch 1,4SIGHT regeln das Wachstum der eingelagerten Kartoffeln durch Heiß- oder Kaltnebeln.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.