In Spanien wurde laut LWK Niedersachsen das Auftreten von Candidatus Liberibacter solanacearum, dem Verursacher der sogenannten Zebra-Chip-Krankheit, an Kartoffeln gemeldet. Es handelt sich um das Erstauftreten dieses Schadorganismus an Kartoffeln in der EU.
Aufgrund des großen Schadpotentials und des Auftretens dieses Bakteriums an Kartoffeln in Spanien wurde mit einer Eilverordnung nach § 72 Pflanzenschutzgesetz eine Anzeigepflicht für Kartoffeln mit Ursprung in Spanien eingeführt.
Kartoffellieferungen aus Spanien müssen angemeldet werden
Damit sind berufliche oder gewerbsmäßige Empfänger spanischer Kartoffeln in Deutschland derzeit dazu verpflichtet, Kartoffellieferungen aus Spanien unter Angabe
- des Datums,
- des Lagerortes oder des Ortes der Verarbeitung im Inland sowie
- der Anbauregion der Kartoffeln in Spanien
beim zuständigen Pflanzenschutzdienst anzumelden.
Mit dieser Regelung wird es den Pflanzenschutzdiensten laut LWK Niedersachsen ermöglicht, Kartoffeln mit Herkunft Spanien entsprechend zu kontrollieren.
Candidatus Liberibacter solanacearum: Wie wird das Bakterium übertragen?
Wie die Landwirtschaftskammer weiter mitteilt, wird Candidatus Liberibacter solanacearum mit infiziertem Pflanzgut verschleppt. Das Bakterium wird durch Psylliden wie Blattflöhe oder Blattsaugern der Art Bactericera cockerelli (amerikanischer Kartoffelblattsauger) auf Solanaceen, u.a. Kartoffeln, übertragen. Dieser Vektor ist bislang in Europa nicht bekannt. Ob weitere Psyllidenarten in Kartoffeln als Vektoren dienen bzw. das Bakterium auf Solanaceen übertragen können, ist derzeit noch unklar.
Candidatus Liberibacter solanacearum: Wie sieht der Befall aus?
Befallene Kartoffelpflanzen können Stauchungen, Chlorosen oder Rotverfärbungen mit Blattrollen, -verwelkungen sowie Nekrosen aufweisen und in weiterer Folge gänzlich absterben.
Befallene Knollen zeigen nekrotische Flecken im Knollengewebe auf, welche nach dem Frittieren deutlich sichtbar werden und der Krankheit an Kartoffeln den Namen „Zebra Chip“-Krankheit verliehen haben.
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