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Pflanzenschutzmittel-Zulassung

Zulassung widerrufen: Sofortiges Aus für fungizide Kartoffelbeize

Kartoffeln werden auf einem Band sortiert
am Donnerstag, 05.11.2020 - 06:00 (Jetzt kommentieren)

Die fungizide Kartoffelbeize Monceren Pro darf nicht mehr eingesetzt werden. Die zulässigen Rückstandsgehalte dafür wurden gesenkt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung ab 6. Januar 2021 widerrufen. Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Zum 5. Januar 2021 ist die Zulassung für das fungizide Präparat mit dem Wirkstoff Pencycuron widerrufen. Dabei gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. Das heißt, das Beizmittel darf ab dem Stichtag nicht mehr eingesetzt werden.

Das Präparat enthält neben dem Kontaktwirktoff Pencycuron den Triazol-Wirkstoff Prothioconazol. Beide wirken gegen knollenbürtige Rhizoctonia solani, dem Erreger der Wurzeltöterkrankheit. Prothioconazol verhindert zusätzlich, dass sich Silberschorf durch infizierte Mutterknollen ausbreitet. So stoppte das Mittel eine wichtige Infektionsquelle.

Hintergrund: Die Rückstandshöchstgehalte sind abgesenkt

In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung 2020/785 der EU-Kommission vom 16. Juni 2020 wurden die Gehalte für Pencycuron in Kartoffel drastisch gesenkt: von 0,1 auf die untere Bestimmungsgrenze von 0,02 mg/kg.

Eine Prüfung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ergab, dass sich dieser Wert für Pencycuron bei der Anwendung von Monceren Pro nicht einhalten lässt. Die Verordnung und damit das Aus für Monceren Pro gilt ab dem 6.Januar 2021.

Keine Kartoffeln mehr mit der Fungizidbeize Monceren Pro behandeln

Damit ist eine Beizung bei der Lagerung mit dem Präparat nicht mehr möglich. Der Einsatz des Produkts entweder bereits im Herbst nach dem Sortieren oder vor dem Abfüllen im Frühling ist nicht mehr erlaubt. Auch die Behandlung mit einem Feinsprühgerät, etwa auf dem Rollenförderband montiert, ist nicht länger zulässig.

Dasselbe gilt für eine Beizung beim Legen: Sie ist nicht mehr möglich, so wie es mit Spritzgeräten möglich war, etwa als Aufbausatz auf die Legemaschine montiert mit Vollkegeldüsen. Ab Ende 2020 ist auch das mit dem Produkt vorbei.

Mit Material von BVL, Bayer
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