Die Landesdüngeverordnung sorgt weiterhin für Unruhe unter den Bauern in Sachsen. Nun haben die sächsischen Bauernorganisation eine Klage gegen die Sächsische Düngerechtsverordnung vorbereitet. Beteiligt sind der Sächsische Landesbauernverband (SLB), die Gruppe Land schafft Verbindung (LsV) Sachsen und die Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen (fablf). Die Bauern wollen, dass das Verursacherprinzip stärker in der Landesverordnung verankert wird.
Landwirte befürworten Klage
„Wir akzeptieren nicht, dass unsere Wettbewerbsfähigkeit infolge auferlegter düngerechtlicher Vorschriften leidet und wir für zu hohe Nitratwerte im Grundwasser bestraft werden, deren Verursacher wir nicht sind“, sagt Tobias Pelz, Vizepräsident des Sächsischen Landesbauernverbands.
Bereits Anfang Januar hatten sich die drei Organisationen zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Klage zu prüfen, nachdem die neue Landesdüngeverordnung in Kraft getreten war. Eine Umfrage unter den Mitgliedern der drei Organisationen hatte schließlich einen hohen Zuspruch für ein gerichtliches Verfahren ergeben. Die Hälfte der Betriebe in den Roten Gebieten war bereit, sich an der Klage zu beteiligen.
Gutachten: Probleme bei den Messstellen
Ein Grund der Unzufriedenheit unter den Landwirten ist das Grundwassermessstellennetz: 2020 hatte ein vom SLB beauftragtes Gutachten ergeben, dass die sächsischen Messstellen in einem mangelhaften Zustand seien. Der Gutachter befand 73 Prozent der Messstellen als ungeeignet. Grund für das Urteil waren bauliche Mängel, Funktionsfähigkeit und mangelnde Repräsentativität. Ähnliche Probleme hatte es in Mecklenburg-Vorpommern und anderen Bundesländern gegeben.
In Sachsen gelten 14,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als nitratbelastet und sind von zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen betroffen. Damit liegt der Anteil der Roten Gebiete in Sachsen höher als in den anderen Neuen Bundesländern. Zum Vergleich: In den Nachbarländern Thüringen und Sachsen-Anhalt sind jeweils rund 6 Prozent der Flächen betroffen.
Auch anderswo haben Bauern bereits geklagt. Die Klage eines rheinland-pfälzischen Landwirtes hatte das Gericht im Sommer abgewiesen. Ein ostfriesischer Landwirt hatte im Dezember sogar eine Verfassungsklage eingereicht.
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