Liebe Leserinnen und Leser, das Beizen der Saaten gilt eigentlich als umweltschonendster Weg zum Schutz der Keimlinge. Zunehmende Wetterkapriolen wie Dürre, Starkregen oder Sturm, bedrohen die Ausaat immer häufiger.
Ausgerechnet in Zeiten des Klimawandels aber fallen etliche chemische Beizen zum Schutz der Saaten künftig weg. Oder sie werden mit Auflagen und Vorschriften überzogen, die sich bei der praktischen Arbeit kaum einhalten lassen.
Zwar sind viele Sorten mittlerweile stress- oder krankheitstoleranter als früher. Auch drängen biologische Präparate, ausgeklügelte Inkrustierungen fürs Saatgut oder Biostimulanzien auf den Markt.
Doch bei mehr Verboten und weniger Zulassungen drohen Ertragsverluste, weil die verbleibenden Wirkstoffe oft nicht mehr reichen. Den chemischen Beizmitteln bläst immer schärferer Wind entgegen.
Künftig müssen alle Betriebe, die selbst beizen, beim Julius Kühn-Institut (JKI) gelistet sein. Und auch die Sägeräte müssen in einer entsprechenden Liste eingetragen sein.
Neue Windauflage für gebeiztes Saatgut praxisfremd
Doch soweit ist es auf vielen Höfen noch gar nicht. Längst nicht jede Beizanlage ist aktuell geprüft und zertifiziert. Da die Auflagen zur Beizqualität, etwa der Heubach-Wert, der den Abrieb und damit letztlch den Staub beschreibt, daran gekoppelt sind, werden sie nun bis Jahresende ebenso ausgesetzt.
Das zeigt: Die zuständigen Behörden kommen mit ihren eigenen Anforderungen selbst kaum noch hinterher. Ansonsten wären die neuen Auflagen, die den Schutz der Saaten erschweren, nicht bis 2022 verschoben worden. Schließlich sollten sie Bienen und Insekten vor Beizstäuben schützen.
Aber wirklich weiterhelfen tut der Aufschub nicht. Die Windauflagen, nach denen nur gesät werden darf bei Windgeschwindigkeiten von weniger als 5 m/sec., sind komplett praxisfremd. Sie wurden vom grünen Tisch aus gemacht. Gefordert hat sie das Umweltbundesamt (UBA) als Vorschrift bei der Zulassung der beizen fürs federführende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das musste nun den Aufschub verkünden.
Verschobene Auflage zur Windgeschwindigkeit führt in die Sackgasse
Auch wenn sie erst 2022 in Kraft treten: Bei insektiziden Beizen mögen die Vorschriften wegen eventuell belasteter Stäube noch nachvollziehbar sein. Doch das theoretische Risiko auf alle anderen Beizmittel mit zu übertragen, auch auf die mit fungiziden Wirkstoffen, ist weder von der EU gefordert noch geeignet, um Akzeptanz bei den Betroffenen zu erreichen. Selbst die rechtlichen Grundlagen fehlen bislang noch. Das räumt die Zulassungsbehörde selbst ein.
Die neue Vorschrift zum Wind bringt überdies Probleme bei der Umsetzung auf dem Acker und zeigt, woher der Wind weht: Die Auflage führt in windreichen Gebieten – etwa an den Küsten – in eine Sackgasse. Viele Landwirte können sie nicht wirklich ernst nehmen, zumal nicht einmal klar ist, woher die nötigen Informationen für den einzelnen Standort rechtssicher stammen sollen. Denn aus irgendeiner Richtung bläst der Wind immer.