Wie am vergangenen Mittwoch in Berlin bekannt wurde, wollen sich die Koalitionsfraktionen weitgehend an der Vorlage orientieren, die der Bundesrat kürzlich beschlossen hat.
Diskussionsbedarf sehen die Parlamentarier insbesondere noch bei der Verkehrssicherungspflicht. Hier soll geprüft werden, ob die vorgeschlagene Formulierung zur Lockerung der Verkehrssicherungspflicht weit genug geht.
Neuabgrenzung des Waldbegriffs soll bleiben
Darüber hinaus soll noch einmal über Detailvorschriften beraten werden. Sie betreffen den Staatswaldbegriff sowie Berichtspflichten im Rahmen der Klimaberichterstattung. Im Übrigen soll es bei der vorgesehenen Neuabgrenzung des Waldbegriffs bleiben, damit künftig weder Kurzumtriebsplantagen noch Agroforstflächen als "Wald" definiert sind und auf diese Weise eine Nutzung dieser Flächen für energetische Zwecke erlaubt ist.
Keine bundeseinheitlichen Standards zur guten fachlichen Praxis
Darüber hinaus soll der Aufgabenkatalog der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen erweitert werden. Sie sollen künftig auch die Vermarktung des Holzes ihrer Mitglieder übernehmen dürfen. Bundeseinheitliche Standards zur guten fachlichen Praxis im Bundeswaldgesetz lehnen Union und SPD ab. Das parlamentarische Verfahren soll zügig durchgeführt werden. Ziel ist es, das neue Bundeswaldgesetz in jedem Fall vor der Sommerpause, möglichst jedoch noch vor der Landtagswahl Mitte Mai in Nordrhein-Westfalen zu beschließen. (AgE)
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.