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Düngung

Landwirte wegen Gülledüngung angezeigt

Gülle im Winter
am Dienstag, 13.02.2018 - 10:32 (Jetzt kommentieren)

Nachts Frost und tagsüber Tau schaffen gute Bedingungen für die Gülledüngung. Doch in Mecklenburg-Vorpommern meldeten verunsicherte Anwohner düngende Landwirte bei der Polizei.

Seit dem 01. Februar ist laut Düngeverordnung das Ausbringen von stickstoffhaltigen Düngemitteln, so auch von Gülle und Gärresten erlaubt, sofern die Sperrfrist nicht verschoben wurde.

Doch es gibt Einschränkungen, wie agrarheute in folgenden Ratgeber erklärt:

Entscheidend für die Zulässigkeit der Ausbringung dieser stickstoffhaltigen Düngemittel ist die Aufnahmefähigkeit des Bodens, die dann gewährleistet ist, wenn die oberste Bodenschicht auftaut.

Detlef Kurreck: "Landwirte von besorgten Anwohnern polizeilich gemeldet"

"In den vergangenen Tagen gab es immer wieder missverständliche Aussagen in den Medien bezüglich eines angeblichen Verbots der Gülleausbringung", erklärt Detlef Kurreck, Bauernpräsident in Mecklenburg-Vorpommern. "Einige unserer Kollegen wurden deshalb fälschlicherweise von besorgten Anwohnern angezeigt oder polizeilich gemeldet." Die Missverständnisse wurde jüngst durch eine so genannte "Umwelt-App" befeuert, mit der ein grüner Lokalpolitiker Nutzer auffordert, Umweltverstöße zu melden.

Frost und Tau: Gute Bedingungen für Düngung

Die aktuellen Witterungsbedingungen in vielen Teilen Deutschlands sind optimal für die Ausbringung der Düngemittel wie Gülle. Sei der Boden am Morgen noch gefroren, böte er laut Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern die notwendige Tragfähigkeit, um den Acker zu befahren und den Dünger auszubringen ohne diesen durch Bodenverdichtung zu schädigen. Taue der Boden dann zur Mittagszeit auf, könne er die wichtigen Nährstoffe der Gülle aufnehmen und im Boden binden.

Daten des Deutschen Wetterdienstes beachten

Entscheidend für die Planung der Gülleausbringung sind die Daten des Deutschen Wetterdienstes. Dieser informiert unter anderem über die Tiefe des Bodenfrostes sowie die Tagestemperaturen und prognostiziert auch das zeitweise Auftauen des Bodens. Werden laut Deutschem Wetterdienst Tagestemperaturen von über 0 Grad Celsius erreicht und tauen dadurch bereits wenige Zentimeter des Bodens auf, sind somit die Voraussetzungen zur Ausbringung des Düngers gegeben.

Mit Material von Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern

Gülleverschlauchung: Ein Praktikerbericht

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