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Pflanzenbau-Ratgeber

Ackerbohnen und Erbsen auf Blattrandkäfer und Unkräuter kontrollieren

am Freitag, 08.04.2016 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Früh gesäte Ackerbohnen und Futtererbsen befinden sich im Auflaufen. Einzelpflanzen stehen kurz vor dem Durchstoßen an der Bodenoberfläche. Was jetzt zu tun ist, erklärt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Sollten zur Unkrautbekämpfung keine Vorauflaufherbizide eingesetzt worden sein, so besteht in Ackerbohnen nur noch die Möglichkeit mit Basagran im Splittingverfahren mit je 1 l/ha Aufwandmenge, beginnend bei 5 cm Wuchshöhe, nach zu arbeiten. Wie die LWK Nordrhein-Westfalen erklärt, können hiermit noch Klette, Kamille, Vogelmiere und Ausfallraps in kleinen Wachstumsstadien bekämpft werden.

Futtererbsen: So kann die Nachauflauf-Bahndlung aussehen

In Futtererbsen ist laut LWK NRW im Nachauflauf noch Stomp Aqua in Kombination mit Basagran einsetzbar. Gute Erfahrungen lägen mit der Kombination bestehend aus 1,5 ‐ 2,0 l/ha Stomp Aqua und 2 l/ha Basagran vor, bei 5 cm Wuchshöhe der Futtererbse.

Neben den Gewässer ‐ und Saumstrukturauflagen sind weitere Anwendungsauflagen zu beachten. So ist die Anwendung von Basagran erst nach dem 15. April erlaubt. Es darf keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand, und schwach toniger Sand erfolgen. Desweiteren auch keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg) kleiner als ein Prozent. Ein Einsatz von Basagran in wassersensiblen Bereichen sollte nicht erfolgen.

Blattrandkäfer bei auflaufenden Pflanzen

Als erster Schädling kann der Blattrandkäfer in Ackerbohnen und Futtererbsen kurz nach dem Auflaufen der Pflanzen auftreten. Ein Befall ist laut LWK NRW an bogenförmigen Fraßstellen an den Blatträndern zu erkennen. Dieser oberirdische Schaden ist jedoch nur gering und wird meist überbewertet.

Wirtschaftlich bedeutsamer ist der Larvenfraß, der Seitenwurzeln und Knöllchen zerstören kann. Wenn mehr als 50 Prozent der Pflanzen bis BBCH 16 Fraßsymptome aufweisen, sollte eine Insektizidmaßnahme eingeplant werden.

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