Diese Leguminosen sind greeningfähig
Der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen ist eine Möglichkeit, um ökologische Vorrangfläche bereitszustellen. Hier sehen sie, welche Leguminosen erlaubt sind.
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am Mittwoch, 30.12.2015 - 07:00
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Neben der Ackerbohne (Vicia faba) darf auch die Gartenbohne (Phaseolus vulgaris) auf Ökologischer Vorrangfläche angebaut werden.
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Auf diesem Bild ist eine Zottelwicke (Vicia villosa) zu sehen. Weitere erlaubte Wickenarten sind: Pannonische Wicke und die Saatwicke.
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Neben dem wohlbekannten Rotklee (Trifolium pratense) sind folgende Kleearten erlaubt: Hopfenklee, alle Arten der Gattung Steinklee, Hornschotenklee, Alexandriner Klee, Schwedenklee, Inkarnatklee, Weißklee, Persicher Klee, Erdklee.Eine eigene Bildergalerie zu den erlaubten Kleesorten, finden Sie hier.
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Die Luzerne (Medicago sativa) gehört ebenfalls zu den erlaubten Leguminosen. Auch die Bastardluzerne und die Sandluzerne dürfen auf ökologischen Vorrangflächen angebaut werden.
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Natürlich darf hier auch die Erbse ( Pisum sativum) nicht fehlen.
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Bei der Esparsette sind ebenfalls alle Arten greeningfähig.