Mitte Februar will die EU-Kommission ihren delegierten Rechtsakt zum Verbot von Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen vorlegen. Anschließend haben das Europaparlament und der Ministerrat zwei Monate Zeit, falls sie den Rechtsakt zurückweisen möchten.
Die Christdemokraten im Agrarausschuss des EU-Parlaments haben angekündigt vom Einspruchsrecht Gebrauch machen. Sie kritisieren, dass die EU-Kommission den Anbau von Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen behindert.
Rechtsakt bedroht Leguminosenanbau
„In Deutschland werden inzwischen auf 75.000 Hektar Hülsenfrüchte angebaut und diese hätten nun eine ungewisse Zukunft“, bemängelte Peter Jahr (CDU). Albert Deß (CSU) wirft der EU-Kommission vor, sie fasse 14 verschiede Veränderungen am Greening in einem Rechtsakt zusammen und verwehre damit dem EU-Parlament die Einzelentscheidung.
Kommission will Aussaatdatum für Zwischenfrüchte streichen
Die EU-Kommission sieht neben dem Pflanzenschutzmittel-Verbot vor, für Zwischenfrüchte das Aussaatdatum zu streichen und stattdessen einen Mindestzeitraum vorzuschreiben. Feld- und Waldrandstreifen sollen gleiche Vorgaben für die Mindestbreiten bekommen. Geht es nach dem Wunsch der EU-Kommission, sollen die EU-Mitgliedstaaten die Neuerungen für die ökologischen Vorrangflächen schon in diesem Jahr anwenden dürfen.
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