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Rückstandshöchstgehalte

Lupinen: Darum sind jetzt weniger Pflanzenschutzmittel erlaubt

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am Dienstag, 08.03.2022 - 08:16 (Jetzt kommentieren)

Ungünstige Nachrichten für Anbauer von Lupinen: Weil die Höchstgehalte an Rückstandsmengen auf die Bestimmungsgrenze abgesenkt wurden, ist ein Herbizid zur Unkrautbekämpfung jetzt nicht mehr erlaubt.

Im Lupinenanbau ist ein wichtiges Herbizid jetzt nicht mehr erlaubt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft folgende Zulassungen für vier Pflanzenschutzmittel:

  • Gardo Gold in Lupinen,
  • Goltix Gold an Schnittlauch
  • Exalt in Salaten,
  • Regalis plus an Erdbeeren.

Diese Mittel dürfen hier nicht mehr eingesetzt werden

Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Dabei bleiben andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel unberührt.

Mittel

Anwendung gegen

Wirkstoff(e)

Widerruf am

Gardo Gold

Einjähriges Rispengras, Schadhirsen, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Lupine-Arten

S-Metolachlor + Terbuthylazin

21.01.‘22

Goltix Gold

Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Klettenlabkraut, Knöterich an Schnittlauch

Metamitron

21.01.‘22

Exalt

Freifressende Schmetterlingsraupen, Thripse an Salaten

Spinetoram

23.02.‘22

Regalis Plus

Reduktion von Ausläufern und Winterblüten an Erdbeeren

Prohexadion

24.02.‘22

Das sind die Hintergründe für die Teilwiderrufe der Zulassungen

In drei von vier Fällen wurden die Rückstandshöchstgehalte abgesenkt. Bei drei Pflanzenschutzmitteln gilt, dass die jetzt festgesetzten Rückstandshöchstgehalte nicht sicher eingehalten werden können.

  • Gardo Gold: Damit fällt ein wichtiges Herbizid im Lupinenanbau weg. Mit der Verordnung (EU) 2021/618 und der Verordnung (EU) 2021/1795 wurden die Rückstandshöchstgehalte von Terbuthylazin für Lupinen, frisch und getrocknete Samen, auf die Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt für Erzeugnisse, die ab dem 6. November 2021 hergestellt werden. Somit sind im Lupinenanbau nur noch die Herbizide Boxer, Lentagran WP, Spectrum Plus und Stomp Aqua für die Unkrautbekämpfung verfügbar.
  • Goltix Gold: Mit der Verordnung (EU) 2021/644 wurden die  Höchstgehalte an Rückständen von Metamitron für Schnittlauch ebenfalls auf 0,01 mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt für Produkte, die ab dem 10. November 2021 hergestellt werden.
  • Exalt: Mit der Verordnung (EU) 2021/1110 wurden die Rückstandshöchstgehalte von Spinetoram für Salate auf 1,5 mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt für Erzeugnisse, die ab dem 27. Januar 2022 hergestellt werden.
  • Regalis Plus: Diese Anwendung wird auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen.
Mit Material von BVL, ISIP
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