Im Lupinenanbau ist ein wichtiges Herbizid jetzt nicht mehr erlaubt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft folgende Zulassungen für vier Pflanzenschutzmittel:
- Gardo Gold in Lupinen,
- Goltix Gold an Schnittlauch
- Exalt in Salaten,
- Regalis plus an Erdbeeren.
Diese Mittel dürfen hier nicht mehr eingesetzt werden
Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Dabei bleiben andere Anwendungen der Pflanzenschutzmittel unberührt.
Mittel | Anwendung gegen | Wirkstoff(e) | Widerruf am |
Gardo Gold | Einjähriges Rispengras, Schadhirsen, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Lupine-Arten | S-Metolachlor + Terbuthylazin | 21.01.‘22 |
Goltix Gold | Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Klettenlabkraut, Knöterich an Schnittlauch | Metamitron | 21.01.‘22 |
Exalt | Freifressende Schmetterlingsraupen, Thripse an Salaten | Spinetoram | 23.02.‘22 |
Regalis Plus | Reduktion von Ausläufern und Winterblüten an Erdbeeren | Prohexadion | 24.02.‘22 |
Das sind die Hintergründe für die Teilwiderrufe der Zulassungen
In drei von vier Fällen wurden die Rückstandshöchstgehalte abgesenkt. Bei drei Pflanzenschutzmitteln gilt, dass die jetzt festgesetzten Rückstandshöchstgehalte nicht sicher eingehalten werden können.
- Gardo Gold: Damit fällt ein wichtiges Herbizid im Lupinenanbau weg. Mit der Verordnung (EU) 2021/618 und der Verordnung (EU) 2021/1795 wurden die Rückstandshöchstgehalte von Terbuthylazin für Lupinen, frisch und getrocknete Samen, auf die Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt für Erzeugnisse, die ab dem 6. November 2021 hergestellt werden. Somit sind im Lupinenanbau nur noch die Herbizide Boxer, Lentagran WP, Spectrum Plus und Stomp Aqua für die Unkrautbekämpfung verfügbar.
- Goltix Gold: Mit der Verordnung (EU) 2021/644 wurden die Höchstgehalte an Rückständen von Metamitron für Schnittlauch ebenfalls auf 0,01 mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt für Produkte, die ab dem 10. November 2021 hergestellt werden.
- Exalt: Mit der Verordnung (EU) 2021/1110 wurden die Rückstandshöchstgehalte von Spinetoram für Salate auf 1,5 mg/kg abgesenkt. Der neue Wert gilt für Erzeugnisse, die ab dem 27. Januar 2022 hergestellt werden.
- Regalis Plus: Diese Anwendung wird auf Antrag des Zulassungsinhabers widerrufen.
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