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Ökologische Vorrangflächen

Stickstoffbindende Pflanzen: Das sind die Regeln

am Freitag, 11.12.2015 - 14:00 (Jetzt kommentieren)

Der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen ist eine Möglichkeit, um ökologische Vorrangfläche bereitszustellen. Es sind allerdings nur bestimmte Arten erlaubt und auch beim Anbau muss einiges beachtet werden.

An die Schaffung und Bereitstellung ökologischer Vorrangfläche (fünf Prozent der beihilfefähigen Ackerfläche), die nur für Betriebe über 15 ha Ackerfläche gilt, werden etliche Bedingungen gestellt.

Welche Auflagen und Bedingungen es beim Anbau von N-bindenden Pflanzen zu beachten gilt, hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Broschüre festgehalten. Der Gewichtungsfaktor beträgt 0,7.

Grobkörnige Leguminosen

  • Grobkörnige Leguminosen müssen vom 15. Mai bis zum 15. August auf der Fläche verbleiben.
  • Tritt die Erntereife der grobkörnigen Leguminosen schon vor dem 15. August ein, so dürfen diese geerntet werden, wenn die zuständige Bewilligungsstelle drei Tage vor der Ernte darüber in Kenntnis gesetzt wird.

Kleinkörnige Leguminosen

  • Kleinkörnige Leguminosen müssen vom 15. Mai bis zum 31. August auf der Fläche verbleiben.
  • Kleinkörnige Leguminosen befinden sich nicht mehr auf der Fläche, wenn eine mechanische Bodenbearbeitung stattfindet oder ein Herbizid eingesetzt wird, dass zu einer Zerstörung des Aufwuchses führt.
  • vor dem 31. August ist nur die Schnittnutzung möglich

 

Winter- oder Zwischenfrüchte müssen danach angebaut werden

Nach Beendigung des Anbaus einer stickstofffixierenden Pflanze (bei mehrjährigen Kulturen nach der letzten Beerntung) muss der Anbau einer Winterkultur oder eine Winterzwischenfrucht erfolgen. Bis zum 15. Februar sind diese auf der Fläche zu lassen. Das Beweiden/Beernten, Walzen, Schlegeln oder Häckseln der Zwischenfrucht oder Grasuntersaat, die auf die stickstofffixierende Kultur folgt, ist zulässig.

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