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Maisbeizen

Diese Beizen sind in Mais noch erlaubt

Maisaussaat mit Krähenbefall
am Mittwoch, 20.11.2019 - 10:13 (Jetzt kommentieren)

Zulassungsverbot von Mesurol, erlaubter EU-Import anderer Mittel, deutsche Zulassungen: Bei Maisbeizen blickt man kaum noch durch.

Bislang war Mesurol die Standardbeize in Mais. Am 3.4.2020 endet die Aufbrauchsfrist für den Wirkstoff Methiocarb. Das bedeutet: Mesurol-gebeizter Mais muss bis zu diesem Tag ausgesät sein – für die meisten Anbaulagen kommt der Wirkstoff also 2020 nicht mehr infrage.

Danach existiert kein Pflanzenschutzmittel mehr gegen Krähen und Tauben. Berater vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) aus Rheinland-Pfalz berichten von Totalschäden aus diesem Frühjahr in Alzey, bei dem Krähen die Maiskeimlinge aus dem Boden gezogen haben.

Welcher Schutz bleibt dem Mais noch? Wir geben einen Überblick über verbotene und noch erlaubte Beizen.

Verboten: Methiocarb (Mesurol)

Die Zulassung des Vogelfraß-Wirkstoffs Methiocarb und damit die Mittelzulassung von Mesurol ist dieses Jahr abgelaufen, bis 31.1.2020 darf sie noch verkauft und bis 3.4.2020 aufgebraucht werden.

Das bedeutet, dass Mesurol-gebeizter Mais bis 3.4.2020 im Boden sein muss. Für die meisten Regionen ist dieser Saattermin definitiv zu früh.

Verboten: Thiram (TMTD u. a.)

Dieser Wirkstoff gegen Auflaufkrankheiten ist seit 1.2.2019 nicht mehr zugelassen. Flowsan FS und Thiram SC 700 sind vom Markt verschwunden, sie durften schon zur Aussaat 2019 nicht mehr eingesetzt werden.

Für Aatiram 65 und TMTD 98 % Satec enden die Aufbrauchfristen am 30.1.2020. Damit stehen auch sie für die Aussaat 2020 nicht mehr zur Verfügung.

EU-Import: Ziram (Korit)

Die Zinkverbindung ist als Vogelschutz in der Beize Korit enthalten. Der Wirkstoff wirkt auch als Blattfungizid im Obst-, Wein- und Gemüseanbau.

Korit hat eine dauerhafte Zulassung im EU-Ausland (Österreich), aber nicht in Deutschland. Behandeltes Saatgut darf aber eingeführt und in Deutschland ausgesät werden.

Anmerkung der Redaktion: Am 2. Dezember 2019 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine 120-Tage-Notfallzulassung für das Mittel Korit erteilt.

In Deutschland zugelassen: Fludioxonil + Metalaxyl (Maxim XL)

Die fungiziden Wirkstoffe sind weiterhin in Deutschland zugelassen. Damit ist eine Beizung mit dem Mittel Maxim XL erlaubt.

EU-Import: Fludioxonil + Metalaxyl + Azoxystrobin + Thiabendazol (Maxim Quattro)

Die zwei zusätzlichen fungiziden Wirkstoffe in Maxim Quattro sollen den Beizstandard von Maxim XL verbessern und Bausteine im Antiresistenzmanagement sein. Der Fokus liegt auf samenbürtigem Fusariumbefall, Pythium und Rhizoctonia.

Diese Beize ist nicht in Deutschland, aber beispielsweise in Frankreich zugelassen. Gebeiztes Saatgut darf damit importiert werden.

In Deutschland zugelassen: Metalaxyl + Prothioconazol (Redigo M)

Diese fungizide Beize mit Wirkung gegen Auflaufkrankheiten, wie samenbürtigen Fusariumbefall und Pythium, ist in Deutschland zugelassen.

Nur teilweise EU-Import: Neonicotinoide (Sonido)

Die drei insektiziden Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide – Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam – sind im Freiland seit 2018 verboten.

In Frankreich darf noch mit dem Wirkstoff Thiacloprid (Produkt Sonido) gegen Drahtwurm gebeizt werden. Mit Sonido behandeltes Maissaatgut darf aktuell noch in Deutschland ausgesät werden.

Vergrämen: Vogelrepellents

Der Züchter KWS bewirbt aktuell die Beize Initio bird protect, die ein Vogelrepellent enthält. Sie besteht aus unterschiedlichen Komponenten wie Zink, Mangan und Huminsäuren, die die Jugendentwicklung der Pflanzen fördern und in Kombination mit einem Repellent vor Vogelfraß schützen sollen:

Diverse weitere Züchter und Saatgutanbieter haben ähnliche vogelrepellente Beizen ins Programm aufgenommen, etwa Deutsche Saatgut mit der Marke Optiplus (Fungizidbeize Maxim Quattro + Vogelrepellent + Phosphor/Zink) oder Farmsaat unter dem Namen Cornguard (ebenfalls Maxim Quattro + dem oben beschriebenen Vogelrepellent Korit + organisch-mineralische NK-Dünger).

Daneben ist eine größere Zahl reiner Nährstoff- oder Mikrobenbeizen auf dem Markt erhältlich, die keine Pflanzenschutzwirkstoffe enthalten.

Mehr zu den noch erlaubten Maisbeizen lesen Sie in der Printausgabe von agrarheute 1/2020.

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