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Mais

Gen-Mais 1507: Zulassung ist wahrscheinlich

am Dienstag, 11.02.2014 - 15:54 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Im EU-Ministerrat kam heute keine qualifizierte Mehrheit gegen den GV-Mais 1507 zustande. Jetzt wird eine Zulassung wahrscheinlich. Hans-Peter Friedrich macht sich für eine Ausstiegsklausel stark.

Der umstrittene Genmais 1507 wird mit großer Wahrscheinlichkeit für den Anbau in Europa zugelassen. Die große Mehrheit der EU-Minister sprach sich bei ihrem Treffen am Dienstag in Brüssel in öffentlicher Debatte zwar gegen eine Genehmigung aus. Allerdings kam dabei nicht die nötige Stimmenzahl für eine Ablehnung zusammen. Damit liegt die Entscheidung bei der EU-Kommission. Der zuständige Gesundheitskommissar Tonio Borg erklärte, er sei für die Zulassung.
 
Wann es dazu kommt, blieb vorerst unklar. Der juristische Dienst des Rates bekräftigte, die Kommission müsse nun gemäß ihrem früheren Vorschlag grünes Licht geben - es sei denn, es tauchten etwa unerwartet neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf.
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Bundesregierung uneins

Konkret sprachen sich heute im EU-Ministerrat 19 EU-Mitgliedstaaten gegen den Kommissionsvorschlag aus, darunter Österreich, Frankreich, Ungarn, Dänemark, die Niederlande, Italien und Polen. Spanien, das Vereinigte Königreich, Finnland, Estland und Schweden sprachen sich für den Anbau der GV-Maissorte aus.
Deutschland enthielt sich der Stimme. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, erklärte vor dem Treffen: "Es gibt in der Bundesregierung ganz unterschiedliche Auffassungen." Während die SPD-geführten Ministerien, das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium und auch er persönlich gegen den Anbau seien, seien die CDU-Ministerien und das Kanzleramt dafür. "Und da gibt es eine bewährte Regel in der Geschäftsordnung der Bundesregierung, dass in einem solchen Fall sich die Bundesregierung im Rat zu enthalten hat."
 
Friedrich will Ausstiegsklausel

Die Bundesregierung stellt sich darauf ein, dass der Mais grünes Licht bekommt. Bundeslandwirtschaftsminister Friedrich hat jedoch kurz vor der EU-Abstimmung bekräftigt, dass er den Anbau solcher Pflanzen hierzulande ablehnt. Er schlägt eine Ausstiegsklausel vor: "Wenn dieser Mais zugelassen wird, bin ich dafür, dass wir eine Ausstiegsklausel vereinbaren, die es uns ermöglicht regional zu entscheiden, ob wir aus dem Anbau bestimmter gentechnisch-veränderter Pflanzen aussteigen oder nicht." Jedes Bundesland solle dann selbst entscheiden können, ob es den Anbau zulässt oder nicht. Unter den Ländern gibt es eine verbreitete Ablehnung, aber auch Warnungen vor einem Flickenteppich. "Maispollen machen schließlich vor keiner Landesgrenze halt", heißt es etwa im Agrarministerium in Thüringen, das selbst Gentechnikfreiheit will.
 

Position der Bundesländer

Die Bundesländer, in denen es größere Agrarflächen gibt, sprechen sich nahezu einhellig gegen den Anbau aus, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa bei Umwelt- und Landwirtschaftsministerien ergab. Prinzipiell offener äußerten sich nur Sachsen-Anhalt und Sachsen.
 
Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) betonte: "Ich bin strikt gegen eine Zulassung von genverändertem Mais." Bayerns Umweltminister Marcel Huber (CSU) sagte: "Wir wollen auch zukünftig keine grüne Gentechnik auf unseren Feldern." Der Freistaat dringe darauf, selber entscheiden zu können, was angebaut wird. 
 
Sachsen-Anhalts Ressortchef Hermann Onko Aeikens (CDU) plädierte für eine bundeseinheitliche Regelung bei der Zulassung der Genmaissorte. Es dürfe keine Flickenteppich-Lösung geben. Grüne Gentechnik per se abzulehnen, sei der falsche Weg. Auch aus dem sächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hieß es zum Mais 1507: "Wenn es dazu eine positive Entscheidung der EU gibt, dann muss in Deutschland über die einheitliche Umsetzung gesprochen werden."
 
Die neue schwarz-grüne Regierung in Hessen will die Landwirtschaft generell gentechnikfrei lassen. In der Frage einer Ausstiegsklausel spreche man sich mit den anderen Ländern ab. Das Saarland, das dem Netzwerk "Gentechnikfreie Regionen in Deutschland" angehört, lehnt den Mais 1507 ebenfalls ab. Eine bundesweite Entscheidung sei besser als eine Ausstiegsklausel, hieß es im Umweltministerium.
 
Aufgeschlossen für eine solche Klausel ist Schleswig-Holstein. Sollte die Möglichkeit kommen, würde sie geprüft und wenn möglich umgesetzt, erklärte das Landwirtschaftsministerium. Auch Nordrhein-Westfalen befürwortet grundsätzlich eine Klausel. Die für Verbraucherschutz zuständige Thüringer Ministerin Heike Taubert (SPD) sagte: "Das ist eine Notlösung, aber wir würden diese selbstverständlich nutzen." Alle drei Länder lehnten eine Zulassung für den Mais 1507 ab. Auch Brandenburg äußerte Bedenken.
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Schritte zur Zulassung
 
Bevor er in den EU-Ländern angebaut werden darf, muss der genmodifizierte Mais nun noch ins Sortenregister eingetragen werden. Da Dupont den Antrag ursprünglich in Spanien gestellt hatte, erfolgt zuerst der Eintrag ins spanische Register. Danach darf der Gentech-Mais auf die europäischen Äcker, vermutlich wird dies jedoch erst 2015 möglich sein. Borg erinnerte in der Debatte noch einmal an den Vorschlag der Kommission, den Staaten mehr Möglichkeiten einzuräumen, den Anbau transgener Pflanzen auf ihren Territorien zu verbieten. Auch einige Europaminister hatten dafür plädiert. Der Vorschlag steckt seit einigen Jahren fest, Borg will die Debatte darüber nun in den nächsten Wochen wieder beleben.

gv-Pflanzen im EU-Anbau

In der EU wird derzeit nur der gentechnisch veränderte Mais MON 810 der Firma Monsanto zu kommerziellen Zwecken gepflanzt. Deutschland verhängte ein Anbauverbot. Haupt-Anbauland ist nach jüngsten Zahlen von 2012 Spanien mit 116.306 Hektar, gefolgt von Portugal, Tschechien, Rumänien und der Slowakei. Die besonders stärkehaltige Gen-Kartoffel "Amflora" von BASF war ebenfalls für Äcker zugelassen, bis das EU-Gericht Anbau und Vertrieb im Dezember wegen Verfahrensfehlern untersagte.
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Als Lebens- und Futtermittel ist der Mais 1507 wie Dutzende andere Pflanzen in Europa schon genehmigt. Allerdings muss auf der Packung vermerkt sein, wenn ein Lebensmittel genveränderte Bestandteile hat. Dabei gilt aber: Sind unabsichtlich geringe Spuren (höchstens 0,9 Prozent) genetisch veränderter Bestandteile enthalten, entfällt die Pflicht zur Kennzeichnung. Milch, Eier oder Fleisch von Tieren, die genetisch verändertes Futter gefressen haben, muss nicht speziell deklariert werden.
 

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