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Mais

Gentechnisch verändertes Maissaatgut entdeckt

am Dienstag, 12.04.2011 - 12:00 (Jetzt kommentieren)

Kiel - In fünf von neun Proben Maissaatgut hat das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein Spuren von gentechnisch verändertem Mais festgestellt. Das Saatgut wurde bereits aus dem Verkehr gezogen.

In Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gentechnisch verändertes Maissaatgut gefunden und aus dem Verkehr gezogen. Wie das Ministerium heute mitteilte, wurden in fünf von neun Proben Spuren von gentechnisch verändertem Mais festgestellt. Das Maissaatgut mit den GVO-Spuren stammte ausschließlich aus Chile.

Saatgutpartien nicht mehr im Handel

Der Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in den Partien liegt mit einer hohen Wahrscheinlichkeit unter 0,1 Prozent. Die betroffenen Saatgutpartien seien im Konsens mit den Handelsunternehmen freiwillig vom Markt zurückgezogen worden. Die Rückholung der Saatgutpartien wird vom Ministerium überwacht. "Durch die rechtzeitige Untersuchung konnte verhindert werden, dass Landwirte unbewusst gentechnisch verändertes Saatgut ausbringen", teilt das Ministerium mit.

Niedersachsen: Jede zehnte Probe verunreinigt

Bereits Anfang April hatte das Saatgutmonitoring in Niedersachsen eine Verunreinigung bei sechs von 60 Maisproben ergeben. Dort stammte das Saatgut in fünf Fällen aus Ungarn, in einem aus Österreich. Die Verunreinigungen lagen allerdings in einem sehr geringen Bereich von unter 0,1 Prozent. Drei der Proben enthielten Verunreinigungen mit MON810, eine mit T25, eine mit TC1507 und eine mit GA21. "Die betroffenen Firmen sind über die Nachweise sofort informiert worden, sie haben umgehend und freiwillig für die Rückholung des Saatguts gesorgt", teilte eine Sprecherin der niedersächsischen Umweltministeriums mit.

Stichprobenauswahl erfolgt risikoorientiert

Bei der Überwachung von Saatgut erfolgt die Stichprobenauswahl risikoorientiert. Vorrangig wird Import-Saatgut aus den Ländern beprobt, in denen ein umfangreicher Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen stattfindet und in der Vergangenheit vermehrt Saatgutpartien auffällig waren. Da es keinen Schwellenwert für GVO-Anteile im Saatgut gibt, führt jeder Nachweis eines GVO im Saatgut dazu, dass die Saatgutpartien insgesamt gesperrt und nicht weiter verkauft und auf die Felder ausgebracht werden dürfen.  

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