Sie hielten an ihren bisherigen Abstimmungsverhalten fest und verfehlten eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den GV-Mais. Da die EU-Kommission eine 10-jährige Verlängerung der Zulassung von NK603 beantragt hat, muss sie diese nun ohne Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten vornehmen. Es geht nicht um den Anbau, sondern um die Einfuhr und die Verarbeitung zu
Futter- und Lebensmitteln.
Bei der Europäischen Kommission stauen sich zurzeit acht verschiedene Anträge für GVO, über die die Mitgliedstaaten bereits abgestimmt haben. Verschiedene Agrarverbände in Brüssel bemängeln bereits die Verzögerung. Die "alte" EU-Kommission traut sich aber zum Ende ihrer Amtszeit laut aiz an das umstrittene Thema kaum noch heran. Der NK603 erregte Aufmerksamkeit durch Fütterungsversuche, in denen angeblich Ratten zu Schaden kamen.
- gv-Mais NK603: Wiederzulassung ist möglich (03. Juli)
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