Der optimale Anwendungszeitraum für blattaktive Herbizide ist das 2- bis 4-Blattstadium des Maises, wie die LTZ Augustenberg auf isip schreibt. Auf bisher unbehandelten Flächen werde es jetzt deshalb höchste Zeit Nachauflaufanwendungen zu setzen.
Die warme, wüchsige Witterung spielt mit, so dass in der Kultur in diesem Jahr die nahezu letzte Möglichkeit besteht Herbizide einzusetzen. Die Auswahl der Mittel richte sich primär an den Arten der Zusammensetzung der Verunkrautung.
In der Folge gibt die LTZ Augustenberg Vorschläge an Behandlungskombinationen für ihre Landwirte.
Herbizide im Nachauflauf: Diese Mittel können eingesetzt werden
- Zur ersten Wahl an kombinierten Ungras- und Unkrautstandorten gehören nach Angaben der LTZ Augustenberg Packs und Mittel wie Spectrum Komplett Pack, Arigo B Pack, MaisTer Flüssig/Laudis + Buctril, Elumis P Pack, Cirontil + FHS oder Task + FHS.
- Für reine Unkrautstandorte eignen sich Callisto oder Maran bzw. der Spectrum Profi Pack.
- Sollte auf bereits einmal behandelten Flächen eine Folgebehandlung notwendig sein bietet sich vor allem der Einsatz von Mais-Banvel (bei Windenbesatz), Effigo ("Horst"-Behandlung bei Disteln) oder Arrat+Dash E.C. (bei Ampfer, Winden-, Windenknöterich-, und Distelbesatz).
Für Nachbehandlungen gegen Problemunkräuter stünden bis zum 6-Blattstadium Mais weitere Mittel zur Verfügung:
- Harmony SX (bei hohem Ampferdruck)
- Lontrel 720 SG (gegen Disteln; zur Teilflächenbehandlung bei 15-20 cm Höhe)
- Cato oder Arigo + FHS (gegen Quecke; bei 10-15 cm Höhe)
Das müssen Sie bei der Herbizidanwendung beachten
- Bei Clio-Produkten (Wirkstoff Topramezone) endete die Aufbrauchsfrist am 30.10.2016; Restbestände dürfen somit nicht mehr ausgebracht werden.
- Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln darf die maximale Aufwandmenge von 45g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche in keinem Fall überschritten werden.
- Nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden ist den Hinweisen der Gebrauchsanleitung zum Einsatz von Reinigungsmitteln besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
- In allen Wasserschutzgebieten ist in den Schutzzonen I bis III die Ausbringung von Terbuthylazin-haltigen Mitteln verboten.
- Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von Terbuthylazin-haltigen Mitteln nicht empfohlen.
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