
Fungizideinsatz bei Maisblattdürre ohne Mehrertrag
Fungizideinsatz gegen Mykotoxine ohne Effekt
Fungizideinsatz nur nach Warndienstaufruf erlaubt
- Es muss ein amtlicher Warndienstaufruf vorliegen. In Bayern ist dafür die LfL federführend.
- Ein Warndienstaufruf kann nur in hoch anfälligen Sorten und nur in Verbindung mit den Befall fördernden Standortgegebenheiten (z. B. Maisstroh des Vorjahres liegt in großen Mengen an der Bodenoberfläche und der Bestand ist aufgrund von Bodenverdichtungen geschwächt) und Witterung (Luftfeuchtigkeit am Tag mindesten zehn Stunden über 95 % in Verbindung mit Temperaturen zwischen 20 bis 30 °C über eine längere Periode) erfolgen. Ein vorbeugender Einsatz der Fungizide, das heißt, wenn keine sichtbaren Blattflecken im Maisschlag vorhanden sind, ist nicht erlaubt.
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