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Mais

Neue Abstimmung über gv-Mais SmartStax

am Mittwoch, 10.07.2013 - 11:59 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Morgen muss die gentechnisch veränderte Maissorte SmartStax von Monsanto in die zweite Abstimmungsrunde. Einigen sich die EU-Staaten nicht, kann die Kommission im Alleingang entscheiden.

Weil sich die EU-Mitgliedstaaten uneinig sind, muss die gentechnisch veränderte (GV) Maissorte "SmartStax" von Monsanto in die zweite Abstimmungsrunde. Am morgigen Donnerstag sollen die EU-Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss erneut zu dem Antrag auf Importzulassung als Lebens- und Futtermittel ihre Stimme abgeben.
 
Verfehlt der GV-Mais wieder die qualifizierte Mehrheit, wird ihn die EU-Kommission ohne Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten genehmigen.

Das ist SmartStax

SmartStax ist eine Kreuzung von mehreren bisher in der EU schon genehmigten GV-Maissorten von Monsanto und Dow Agro Science (MON89034 × TC1507 × MON88017 × 59122). Der GV-Mais ist gegen zwei Herbizide resistent und bildet sechs verschiedene Bt-Insektengifte aus. Nach der Zulassung wären Futtermittelimporte aus den USA mit geringerem Risiko verbunden, da SmartStax dort schon großflächig angebaut wird.
  • Zehn neue gv-Maissorten vor der Zulassung (3. Juli) ... 
  • EU-Länder uneins bei gv-Mais Zulassung (12. Juni) ...
 

Grüne schreiben offenen Brief an EU-Kommission

Vier grüne Europaabgeordnete wollen dies verhindern und haben einen offenen Brief an die Kommission geschrieben. Sie halten SmartStax für gefährlich. Nach ihrer Ansicht ist vor allem die Kombination von verschiedenen Toxinen des Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) schädlich für die Umwelt. Zudem reiche ein 42-tägiger Fütterungsversuch an Hühnern nicht zur Beurteilung aus, weil das Fleisch anschließend nicht untersucht wurde.
 
Gentechnikgegner bemängeln, dass die Europäische Lebensmittelüberwachungsbehörde (EFSA) Wechselwirkungen von verschiedenen gentechnischen Ereignissen unzureichend untersucht habe. Außerdem sei die Kombination von verschiedenen GV-Ereignissen nur schwer mit den üblichen Analyseverfahren nachzuweisen.
  • Mangelhafte Risikobewertung in Bt-Mais (November 2011) ...
Im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bekam die GV-Maissorte von Monsanto nicht die notwendige qualifizierte Mehrheit für die Einfuhr in die EU. Die EU-Mitgliedstaaten müssen deshalb im Berufungsausschuss erneut abstimmen. Wie bei der Genehmigung von GVO üblich, könnte die EU-Kommission am Schluss ohne Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten die Entscheidung treffen.
 

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