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Mais

Pioneer-Mais 1507: Entscheidung über Anbauzulassung rückt näher

am Dienstag, 05.11.2013 - 06:15 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - In der Europäischen Union könnte Anfang nächsten Jahres eine zweite kommerziell genutzte transgene Maislinie zum Anbau zugelassen werden.

Der Rat könnte noch vor Weihnachten mit mehrjähriger Verspätung über das Schicksal der Maislinie 1507 befinden, einer Gemeinschaftsentwicklung der Unternehmen Pioneer Hi-Bred und Dow AgroSciences.
 
Wie der Sprecher von EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg auf Anfrage bestätigte, wollen Borg und seine Amtskollegen an diesem Mittwoch (7. November) entscheiden, ob sie dem Rat einen entsprechenden Zulassungsvorschlag zur Abstimmung vorlegen.

Pioneer-Mais 1507 unbedenklich?

Alle Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Produkts seien von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Laufe mehrerer Jahre berücksichtigt worden. "Der Text wäre nicht da, wo er ist, wenn EFSA nicht alle wissenschaftlichen Garantien an die Europäische Kommission übermittelt hätte", so der Sprecher vor Journalisten. Prinzipiell können einzelne Kommissare die Weiterleitung des Dossiers noch verzögern: Das Kollegium entscheidet üblicherweise im Konsens. Beobachter halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass die Antwort am Mittwoch Nein lauten wird. Aufgrund der kurzfristigen Streichung des Agrarrats im November wäre die früheste Möglichkeit für eine Ratsabstimmung Mitte nächsten Monats, entweder beim Umweltrat am 13. Dezember oder - wahrscheinlicher - beim Agrarrat am 16. Dezember. Sollten die Minister den Vorschlag nicht mit qualifizierter Mehrheit ablehnen, ist die Kommission gehalten, ihn umgehend in Kraft treten zu lassen.
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Reaktion auf Luxemburger Urteil

Es wäre die erste Anbauzulassung einer gentechnisch veränderten Maislinie seit dem Monsanto-Produkt MON810. Daneben darf in der EU die BASF-Stärkekartoffel Amflora kultiviert werden, deren Vermarktung vom Ludwigshafener Chemieunternehmen derzeit nicht weiter verfolgt wird.
 
Die Kommission reagiert mit ihrem Vorstoß auf ein Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter kamen Ende September zum Schluss, dass die Kommission das Zulassungsverfahren von 1507 auf unzulässige Weise verschleppte. Die Behörde legte den Vorschlag nämlich bislang nicht dem Ministerrat zur Abstimmung vor, obwohl im zuständigen Regelungsausschuss bereits 2009 keine ausreichende Mehrheit weder für noch gegen die Zulassung erreicht wurde. Der Gang zum Rat ist der vorgesehene Weg für Verfahren, die vor dem Inkrafttreten des Lissabonvertrags ins Rollen kamen.

Langes Verfahren

Der Antrag auf Anbauzulassung von 1507 wurde von Pioneer bereits 2001 in Spanien eingereicht. Durch die gentechnische Veränderung produziert die Pflanze ein Bt-Toxin, um sich gegen den Maiszünsler und andere Schmetterlingsarten wie Heerwurm oder Ypsiloneule zu wehren. Eine erste Unbedenklichkeitserklärung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2005 wurde vom damals zuständigen EU-Umweltkommissar Stavros Dimas angezweifelt, 2008 jedoch bestätigt. Nach der Ausschussabstimmung, die im Patt endete, verlangte die Kommission von der EFSA ein drittes Gutachten, um eventuellen Umweltrisiken umfassender als zuvor Rechnung zu tragen. Die EFSA reagierte darauf mit bestimmten Empfehlungen zum Anbau des Bt-Maises, ohne ihre grundsätzliche Einschätzung in Frage zu stellen.

Keine Bewegung im Rat

Der mittlerweile zuständige EU-Gesundheitskommissar Borg hatte bisher keine Eile, neue Anbauzulassungen zu erteilen, weil trotz Unbedenklichkeitsbescheinigungen seitens der EFSA viel politischer Staub und Widerstand absehbar ist. Der Anbau von MON810 ist derzeit in mehreren Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Österreich, untersagt. Regierungen können diesen Weg unter Verweis auf neue Zweifel an der Sicherheit eines Produkts gehen, wobei die wissenschaftliche Begründung von Befürwortern der Gentechnik in der Regel angezweifelt wird. Die Kommission will diesen Zustand beenden und gentechnikkritischen EU-Ländern die Möglichkeit geben, politische Gründe für ein nationales Verbot anzuführen, ohne dass damit der Zulassungsprozess auf EU-Ebene verzögert wird. Obwohl diese Idee sowohl vom Gentechnikkritiker Österreich als auch von den gentechnikfreundlichen Niederlanden unterstützt wird, besteht im Rat eine Sperrminorität gegen den Vorschlag, angeführt von Deutschland. Zuletzt wurde 2012 unter dänischem Ratsvorsitz ein Zwei-Stufen-Modell diskutiert, das allerdings ebenfalls nicht rundum überzeugen konnte.

Pioneer ist zuversichtlich

Pioneer Hi-Bred teilte auf Anfrage mit, man sei von der Kommission nicht informiert worden, würde einen solchen Fortschritt jedoch begrüßen. Das EU-Gericht habe bestätigt, dass die Kommission verpflichtet sei, den Zulassungsvorschlag den EU-Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorzulegen. "Wir sind zuversichtlich, dass die Kommission dementsprechend vorgehen wird", so Pioneer-Sprecher József Máté . Sobald die Anbauzulassung erteilt sei, werde man die verfügbaren Optionen prüfen und über die Vermarktung von 1507-Mais eine strategische Entscheidung fällen. In Bausch und Bogen verdammt wurde der anstehende Schritt vom Brüsseler Greenpeace-Büro. Das Luxemburger Urteil hindere die Kommission nicht daran, ihre Position zu überdenken und den Zulassungsvorschlag zurückzuziehen, so die Umweltaktivisten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) habe die Risiken der mit dem 1507-Anbau verbundenen Herbizidtoleranz nicht ausreichend untersucht.
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