Das
EuGH-Urteil kam durch die Klage eines Hobbyimkers gegen das Land Bayern zustande. Der Bienenzüchter hatte 2005 seine Stöcke in der Nähe von Versuchsanbauflächen der Maislinie aufgestellt. Im anschließend geernteten
Honig wurden MON810-Pollen gefunden.
Die Europäische Kommission muss die Stichhaltigkeit des polnischen Verbots jetzt prüfen. Wie aus Kreisen der Brüsseler Behörde bestätigt wurde, will man noch in diesem Jahr einen Vorschlag einbringen, mit dem eine "technische Lösung" für Spurenfunde nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen auch für Lebensmittel geschaffen werden soll - in der Praxis ein Schwellenwert. Für Futtermittel besteht eine solche Regelung bereits.
Die polnische Argumentation könnte einen schweren Stand haben, wenn dies tatsächlich gelingen sollte. Dazu dürfte der Vorschlag allerdings weder von den Mitgliedstaaten noch vom Europaparlament angefochten werden.
Anfang des Monats hatte das Umweltinstitut München der KWS Saat AG vorgeworfen, mit genmanipuliertem Mais auf den polnischen Markt zu drängen, obwohl der Anbau dort verboten sei. Die KWS Saat AG protestierte: Der Anbau sei nicht verboten, lediglich der Verkauf des Saatgutes sei nicht erlaubt. Mehr dazu lesen Sie hier ...
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