Terbuthylazin (TBA) gehört zu den Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, deren unerwünschte Abbauprodukte im Grundwasser nachweisbar sind. Schon seit einigen Jahren gelten daher Anwendungsverbote in Wasserschutzgebieten einiger Bundesländer.
Im September 2021 auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) reagiert und alle terbuthylazinhaltigen Herbizide mit einer neuen Anwendungsbestimmung versehen. Sie sieht vor, die maximalen Aufwandmengen von TBA in einem Dreijahreszeitraum zu reduzieren.
Künftig nur noch 850 g Terbuthylazin in drei Jahren
Maximal sind künftig 850 g Terbuthylazin je Hektar innerhalb von drei Jahren auf einer Fläche zulässig.
Zum 14. Dezember 2021 erteilte das BVL daher die Bestimmung NG 362. Sie gilt für alle derzeit zugelassenen terbuthylazinhaltigen Pflanzenschutzmittel. Betroffen sind vor allem Herbizide für den Einsatz in Mais:
- Calaris
- InnoProtect Calaris
- Click Pro
- Spectrum Gold
- Aspect
- Gardo Gold
- Primagram Gold
- Successor
Das besagt die Anwendungsbestimmung NG362
Im Wortlaut heißt es in der NG362: „Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden.“
Auflage gilt auch für bereits vorhandene TBA-Mittel
Wichtig zu wissen ist: Die neuen Regeln gelten auch für bereits gekaufte Herbizide. Pflanzenschutzmittel, die sich noch mit alten Etiketts beim Anwender befinden, dürfen ab Wirksamkeit der Änderungsbescheide nur noch gemäß der geänderten Zulassung angewendet werden.
Die drei Jahre gelten dabei auch rückwirkend! Der Anwender muss prüfen, ob in vorherigen Jahren bereits ein Mittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin angewendet wurde. Falls ja, ist die Anwendung im aktuellen Jahr unzulässig. Die in den Vorjahren durchgeführten Anwendungen sind aber legal und bleiben es auch.
Hintergrund: So kam es zur Mengenbegrenzung von TBA
Terbuthylazin ist bereits seit 2011 EU-weit als Wirkstoff zugelassen. Die Unternehmen mussten im Zusammenhang mit der Zulassung aber weitere Unterlagen zur Grundwasserbelastung mit Abbauprodukten vorlegen.
Die Kommission hat die vorgelegten zusätzlichen Informationen nun geprüft und stellt fest: Bei den bislang erlaubten maximal 850 g Terbuthylazin je Hektar pro Jahr lässt sich ein Risiko für die Verbraucher nicht ausschließen. Darum wird die Menge jetzt auf einen Einsatz in drei Jahren beschränkt.
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