Die aktuellen Niederschläge nach der lang andauernden Trockenheit fördern das Auflaufen der Unkräuter und Ungräser. Jetzt steht die Unkrautbekämpfung im Mais an.
Um Kulturschäden zu verhindern, rät Dr. Friedrich Merz vom Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart abzuwarten, bis der Mais wieder eine schützende Wachsschicht ausgebildet hat. Andrerseits sind Behandlungen über 25 °C und starker Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
„Die beste Wirkung wird erzielt, wenn sich die Unkräuter im Keim- bis 2-Blatt-Stadium befinden“, so der Berater. „Richten Sie die Mittelauswahl dabei auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum aus.“ Der beste Behandlungszeitpunkt ist in der Regel das 2- bis 4-Blatt-Stadium des Maises.
Bei einer Reihe an herbiziden Wirkstoffen sind besonders scharfe Auflagen einzuhalten.
Terbuthylazin: Anwendungsverbote
In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) sind in Baden-Württemberg in den Schutzzonen I bis III terbuthylazinhaltige Mittel verboten. Auch andere Bundesländer sind betroffen.
Dazu gehören Aspect, Calaris, Gardo Gold, Lido SC, Spectrum Gold, Successor T, Zeagran ulimate sowie die Kombinationspackungen Elumis Extra-Pack, Laudis Aspect Pack, MaisTer power Aspect Pack, Motivell komplett, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Spectrum Gold Triple-Pack, Successor TOP 2,0, Zintan Gold Pack und Zintan Platin Plus Pack.
Berater Merz: „Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.“
Nicosulfuron: Mengen einhalten
Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, z.B. Arigo, Bandera, Cirontil, Elumis, Kelvin OD, Motivell Forte, Nicogan und Samson 4 SC, muss zum Schutz des Grundwassers folgendes beachtet werden:
Die maximale Aufwandmenge von 45 g/ha Nicosulfuron auf derselben Fläche darf – auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden (NG326, NG326-1).
Beim Nachbau von Mais darf dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden, (NG237), wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde.
Prosulfuron: Maximal 20 g/ha
Mit Peak darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 20 g/ha Prosulfuron durchgeführt werden (NG355).
Sulfonylharnstoffe und Bromoxynil: Randstreifen und Reinigung beachten
Nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden sind die Hinweise in der Gebrauchsanleitung zum Einsatz von Reinigungsmitteln besonders zu beachten.
Zum Schutz der Oberflächengewässer muss bei Bromoxynil- und Sulfonylharnstoff-haltigen Mitteln (ausgenommen Task) zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Bewirtschaftung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.