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Hagel und Hochwasser

Nach dem Unwetter: So retten Sie Ihre geschädigten Flächen

Durch Hagel geschädigter Mais
am Mittwoch, 30.06.2021 - 08:25 (Jetzt kommentieren)

Die Unwetter mit Hagel haben viele Flächen geschädigt. Hier elf Tipps, was bei Umbruch, Nachsaat und den Anträgen zu beachten ist.

Die Unwetter mit Hagel und Hochwasser in Süddeutschland haben viele Flächen getroffen. Getreide ging ins Lager, Leguminosen und Mais wurden geschädigt. „Von geringen Schäden bis zum Totalausfall ist leider alles vertreten“, sagt Pflanzenbauberater Andreas Lohrer vom Landwirtschaftsamt Tübingen. „Eine Hagelversicherung, falls abgeschlossen, kann zumindest den finanziellen Schaden kompensieren.“

Wie ist auf geschädigten Flächen jetzt vorzugehen? Was ist bei Umbruch und Nachbau von Mais zu beachten?  Was bei ökologischen Vorrangflächen? Was ist bei den Anträgen wichtig? Hier die Tipps des Fachmanns aus Baden-Württemberg.

Was ist bei den Anträgen zu beachten?

Gemeinsamer Antrag (GA): Sofern die betroffenen Kulturen schon am 1. Juni auf der Fläche vorhanden waren, ist der notwendige Anbauzeitraum bis zum Unwetter erfüllt. Es sind keine Änderungen im GA notwendig. Das gilt für Baden-Württemberg, beachten Sie die Regelungen in Ihrem Bundesland.

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF): Wenn Sie betroffene Leguminosenflächen als ökologische Vorrangfläche angemeldet sind oder in Baden-Württemberg über FAKT (A1 Fruchtartendiversifizierung, mindestens fünfgliedrige Fruchtfolge) gefördert werden und ein Umbruch notwendig ist, sollten Sie wieder eine Leguminose bis zur Einsaat der Winterkultur anbauen. Möglich wären beispielsweise Erbsen oder Ackerbohnen zur Schnittnutzung oder Klee bzw. Kleegras.

Bodenbearbeitung: Wenn Sie eine vorzeitige Bearbeitung vornehmen, etwa Umbruch mit Neuansaat, melden Sie das bei Ihrem/r zuständigen GA-Bearbeiter/in.

Mais, Sorghum, Sudangras: Welche Kulturen nachsäen?

Nachsaat: In einer Studie haben Forscher der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft untersucht, welche Schäden Mais kompensieren kann. Ist ein Umbruch geplant, sollten Sie betroffene Maisflächen am besten direkt nachsäen, sofern sie unkrautfrei sind. Eine weitere Herbizidbehandlung kann dann meist entfallen.

Sortenwahl: Es ist allerdings mit geringerem Kolbenansatz und/oder späterer Reife zu rechnen. Wenn verfügbar, greifen Sie auf extrem frühreife Sorten zurück.

Alternativkulturen: Achten Sie bei Alternativen wie Sudangras, Sorghum oder Körnerhirse auf die eingesetzten Herbizide, weil in diesen Kulturen leicht Schäden möglich sind.

Welche Zwischenfrüchte eignen sich?

Nährstoffbindung: Wenn Sie den Aufwuchs mulchen und er auf der Fläche verbleibt, sollte der enthaltene Stickstoff über Zwischenfrüchte möglichst gut für die Folgekultur konserviert werden.

Zwischenfrüchte: Vermeiden Sie wegen der verbleibenden langen Vegetationsphase und der Gefahr des Aussamens schnellwachsende Arten wie Senf oder Buchweizen. Langsamer wachsende Arten wie Ramtillkraut, Erbsen, Ackerbohnen sind zu bevorzugen.

Worauf bei Befahrbarkeit und Wartezeiten achten?

Befahrbarkeit: Achten Sie bei allen Maßnahmen auf den Flächen darauf, dass die Böden wieder ausreichend abgetrocknet sind, um keine Strukturschäden hervorzurufen.

Wartezeiten: Halten Sie die Wartezeiten der eingesetzten Pflanzenschutzmittel vor einer Nutzung des Aufwuchses ein und beachten Sie die Vorgaben zum vorzeitigen Umbruch und Einsaat einer Folgekultur.

Wurzelunkräuter: Wenn auf stark geschädigten Flächen eine Winterkultur oder Zwischenfrucht folgen soll, können Sie den Zeitraum für eventuell notwendige Maßnahmen gegen Wurzelunkräuter nutzen.

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Mit Material von Andreas Lohrer, Landratsamt Tübingen

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