Am 31. Juli 2019 ist die Zulassung der Maisbeize Mesurol flüssig abgelaufen. Jetzt hat das BVL auch die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen festgelegt. Die Entscheidung darüber, wie es mit Mesurol weitergeht, hatte sich über Jahre hingezogen.
Die Europäische Kommission hat EU-weit ab dem 3. Oktober 2019 die Genehmigung für den Wirkstoff Methiocarb nicht verlängert.
Damit waren die deutschen Zulassungsbehörden am Zug, die in Deutschland zugelassenen Mittel mit diesem Wirkstoff zu widerrufen und Fristen für den Verkauf und Verbrauch festzulegen. Neben Mesurol sind auch drei Mittel für den Zierpflanzenbau betroffen.
Diese Fristen gelten für Mesurol und Zierpflanzenmittel
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat jetzt folgende Fristen für Methiocarb-haltige Mittel festgelegt:
- Mesurol flüssig: Zulassungsende 31.7.2019, Verkauf bis 31.1.2020, Aufbrauch bis 3.4.2020
- Methiocarb 0,05 + Thiacloprid 0,025 AE, Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus, Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus: Zulassungsende 30.11.2018, Verkauf bis 30.5.2019, Aufbrauch bis 3.4.2020
Das bedeutet für alle Maisanbauer:
- Mesurol-gebeiztes Saatgut darf noch bis zum 3. April 2020 in Verkehr gebracht und ausgesät werden.
- Nach der Maisaussaat 2020 ist Mesurol endgültig nicht mehr erhältlich.
- Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Weitere Methiocarb-Zulassungen ruhen schon seit 2013
Weiterhin ruht bereits seit 1. Oktober 2013 die Zulassung von neun Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Methiocarb und Imidacloprid. Das bedeutet: Seit diesem Stichtag dürfen diese Pflanzenschutzmittel nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden.
Das BVL wird diese Zulassungen demnächst widerrufen. Für diese neun Pflanzenschutzmittel gelten weder Abverkaufs- noch Aufbrauchfristen, aber ab sofort die Entsorgungspflicht.
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