Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) an die Unterlagen zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2014/Frühjahr 2015. Die Angaben zur Erklärung des Nachbaus sind per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 30. Juni einzureichen. Für Landwirte, die kein Formular erhalten haben, besteht die Möglichkeit, dieses bei der STV anzufordern oder ihre Erklärung online einzureichen.
Wer die Nachbaubedingungen nicht erfüllt, muss Strafe zahlen
Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen (Zahlung der Nachbaugebühr, Auskunftserteilung nach ordnungsgemäßer Aufforderung) rechtzeitig erfüllen. Landwirte, die nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, begehen eine Sortenschutzverletzung und sind dem Sortenschutzinhaber u. a. zum Schadensersatz verpflichtet. Anstelle einer ermäßigten Nachbaugebühr ist dann Schadensersatz in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr zu zahlen.
- 'Mehrwert von Z-Saatgut sichert die Zukunft'
"Um unnötigen Aufwand und zusätzliche Kosten für die Landwirte und Züchter zu vermeiden, bitten wir jeden, der Nachbau betrieben hat, seine Nachbaumeldung korrekt und fristgerecht bis zum 30. Juni 2015 einzureichen", so Dirk Otten, Geschäftsführer der STV.
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