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Nachbauerklärungen werden verschickt

am Freitag, 19.03.2010 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) startet ab Anfang April 2010 den Versand der Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2009/Frühjahr 2010.

Nachbauerklärungen können unter www.stv-bonn.de auch online abgebeben werden. Züchtungsfortschritt ist die Basis für einen erfolgreichen Anbau. Um die Aufwendungen für den Züchtungsfortschritt zu refinanzieren, ist - wie in anderen Wirtschaftszweigen - der Schutz des geistigen Eigentums Grundvoraussetzung. Darauf weist die Saatgut-Treuhandsverwaltung (STV) hin.

Im Bereich der Pflanzenzüchtung schützt der Sortenschutz die einmalige genetische Kombination einer neuen Sorte und die sich daraus ergebenden Eigenschaften, um Investitionen in Forschung und Entwicklung abzusichern. Die STV weist daraufhin, dass Nachbaugebühren in der 1994 erlassenen EUSortenschutzverordnung und im deutschen Sortenschutzrecht verankert sind. Jeder landwirtschaftliche Betrieb solle sich dessen bewusst sein und zur Unterstützung einer wettbewerbsstarken Pflanzenzüchtung sowie solidarisch gegenüber den Berufskollegen seine Nachbaugebühr entrichten.

Damit nicht jeder einzelne Züchter sich an den Landwirt wendet und der Landwirt nicht für jeden Züchter eine Nachbauerklärung bearbeiten muss, ist die STV von den Züchtern zur Erhebung, Erfassung und Verrechnung des Nachbaus beauftragt worden. Die Angaben zum Nachbau können Landwirte auch über das Internet unter www.stv-bonn.de einreichen. Bei Rückfragen steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228-96943160 zur Verfügung. (pd)

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