Die EU-Behörde hat die Risikobewertungen für die drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam aktualisiert. Damit werden die Ergebnisse von 2013 aktualisiert. Damals hatte die EU-Kommission die Zulassung ausgesetzt.
Für die neuen Bewertungen führte die EFSA eine umfassende Datenerhebung und systematische Literaturrecherche durch, um sämtliche seitdem veröffentlichte Erkenntnisse zusammenzutragen. Dabei verwendete das Amt die eigens dazu entwickelten Leitlinienentwurf.
Industrie bezweifelt Ergebnisse
Nach Ansicht der Pflanzenschutzindustrie ist dieses sogenannte Draft Bee Guidance Document aber nicht praktikabel, um die Risiken richtig zu beurteilen. Damit sei es unmöglich, Freilandstudien durchzuführen, ohne dabei Risiken zu finden. Auch die EU-Mitgliedsstaaten wollen, dass der Leitlinien-Entwurf überarbeitet wird.
Die Schlussfolgerungen der EFSA sollten daher nicht zum Maßstab für weitere Einschränkungen bei den Neonikotinoiden werden, meint die Industrie. Sie stehen jedenfalls im Widerspruch zu anderen wissenschaftlichen Beurteilungen, etwa durch die US-Umweltbehörde EPA und die kanadische Aufsichtsbehörde für Pflanzenschutzmittel (PMRA). Deren Risikobeurteilungen zeigen, dass Neonikotinoide eingesetzt werden können, ohne dass Honigbienen geschädigt werden. Tatsächlich steigt die Zahl der Honigbienenvölker in der EU nach Zahlen aus der Industrie gerade wieder an.
Verbot im Freiland wahrscheinlich
Die EFSA-Bewertung wird nun an die „Risikomanager“ der EU-Kommission weitergeleitet und den EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Die Kommission hatte genau auf diese Beurteilung bereits gewartet, um ihr vorgeschlagenes Verbot über das Gewächshaus hinaus durchzusetzen. So sind Verschärfungen der derzeitigen Beschränkungen für neonikotinoide Wirkstoffe sehr wahrscheinlich.
Fest steht: Um das bisherige Bienensterben zu stoppen und Lösungen für mehr Bienengesundheit zu finden, müssen alle Beteiligten besser zusammenarbeiten. Das gilt für Landwirte, Imker, Industrie und Aufsichtsbehörden.
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