Die EU-Kommission hat diesen Sommer entschieden, dass drei insektizide Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide nicht weiter verwendet werden dürfen. Die deutsche Zulassungsbehörde hat jetzt veröffentlicht, welche Mittel noch zugelassen sind und welche nicht.
In Getreide, Mais und Raps sind die drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam schon länger verboten. Jetzt sind auch Kartoffel und Zuckerrübe betroffen. Die in einigen Rübenpillierungen enthaltenen Pyrethroide Beta-Cyfluthrin und Tefluthrin müssten jetzt alleine angebeizt werden.
Nur noch im Gewächshaus erlaubt
Die vom Verbot betroffenen Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam dürfen künftig nur noch in dauerhaften Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das zur Saat im Gewächshaus vorgesehen ist, verwendet werden.
Behandeltes Saatgut, das für die Aussaat im Freiland vorgesehen ist, darf bis zum 18. Dezember 2018 ausgesät werden.
Die verbotenen Mittel im Überblick
Die Zulassung der folgenden Mittel hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum 18. September 2018 widerrufen.
Clothianidin:
- Mundus, Poncho ungefärbt, Poncho Beta, Janus, Dantop: Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 19. Dezember 2018
Imidacloprid:
- Sombrero, Gaucho WS: Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 19. Dezember 2018
- Monceren G, Nuprid 600 FS (white): ohne Abverkaufs- und Aufbrauchfrist!
- Confidor WG 70: ohne Abverkaufs- und Aufbrauchfrist, Ausnahmen beachten!
- Warrant 700 WG: Widerruf gilt nur im Freiland, dort Aufbrauchfrist bis 19. Dezember 2018
Thiamethoxam:
- Cruiser 600 FS, Magna, Actara: Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 19. Dezember 2018
- Cruiser 70 WS: Widerruf gilt nur im Freiland, dort Aufbrauchfrist bis 19. Dezember 2018
Welche Neonicotinoide weiterhind erlaubt sind
Die Neonicotinoide Thiacloprid (u. a. Biscaya, Calypso) und Acetamiprid (u. a. Mospilan) sind von diesen Verboten und Widerrufen nicht betroffen.
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