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EU-Verordnung

Neue EU-Ökoverordnung 2022: Das bringt sie für Anbau und Saat

Aussaat-Hafer-Saatkasten
am Dienstag, 18.01.2022 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Seit dem neuen Jahr 2022 gilt die umfangreiche, neue EU-Ökoverordnung. Wir zeigen, was sich im Pflanzenbau nun für die Betriebe ändert.

Mit dem neuen Jahr ist auch die novellierte EU-Ökoverordnung (2018/84) endlich in Kraft getreten, nachdem sie zuvor um ein Jahr verschoben worden war. Allein die Basisverordnung umfasst bereits 92 Seiten. Dazu kommen noch diverse Durchführungsbestimmung. Aus der neuen Rechtslage ergeben sich etliche Änderungen für Biobetriebe.

Insgesamt soll die neue Verordnung bisherige Ausnahmen reduzieren und der Umgang mit Verstößen neu geregelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf importierten Bioprodukten. Rückstandsgrenzwerte für Endprodukte gibt es weiterhin nicht.

Auch im Bereich Pflanzenbau gibt es einige Neuheiten. Dabei wurde der Bereich Saatgut neu definiert und geordnet. Zu berücksichtigen ist hier aber, dass die eigenen Bestimmungen der Anbauverbändeteils von den EU-Bestimmungen abweichen können.

Neue Öko-Regeln: Das sind die Änderungen beim Saatgut und Pflanzgut

Die Saatgutdatenbank Organicxseeds rückt mehr in den Fokus. Hier lassen sich alle in Deutschland verfügbaren, ökologisch vermehrten Sorten finden. Auch Pflanzgut wird angeboten. Damit ist die Datenbank auch Basis für Genehmigungsentscheidungen zum Saatgut.
Nun gilt folgendes für Saat- und Pflanzgut:

  • Selbst vermehrtes Saat- und Pflanzgut aus der Umstellungsphase darf verwendet werden.
  • Ausgenommen ist Saatgut aus den ersten 12 Monaten der Umstellungszeit. Es zählt noch als konventionelle Ware.
  • Zugekauftes Umstellungssaatgut ist nur zulässig, wenn sonst kein Ökosaatgut verfügbar ist. Die fehlende Verfügbarkeit ist nachzuweisen.
  • Konventionelles Saatgut darf wie bisher nur mit Ausnahmegenehmigung verwendet werden. Für ungebeiztes, konventionelles Saatgut der Kategorie 1 gibt es aber grundsätzlich keine Genehmigung. Darunter fällt beispielsweise seit 2021 Winterweizen und ab April 2022 Wintertriticale. Die Zahl der Arten, die unter die Kategorie 1 fallen, wird stetig erweitert.
  • 70/30-Mischungen sind Mischungen mit maximal 30 % konventionellen Anteilen. Ab 2022 müssen Landwirte sich für alle konventionellen Komponenten der Mischung eine Bestätigung ausdrucken. Mischungen aus dem letzten Jahr lassen sich so aufbrauchen.

Das bringt die EU-Ökoverordnung sonst noch für den Pflanzenbau

  • Ein Leguminosen-Anteil als Hauptfrucht oder Untersaat in der Fruchtfolge ist nun verpflichtend.
  • Auch in Gewächshäusern ist nun der Anbau von Leguminosen und Gründüngungspflanzen Pflicht. Unter Glas ist jetzt zudem der Anbau im natürlichen Boden verpflichtend (bis auf Kräuter oder Zierpflanzen, die ohnehin in Töpfen verkauft werden).
  • Das Dämpfen von Böden im Freiland, um Beikräuter zu regulieren, ist nicht mehr erlaubt.
  • Konventionelle Wirtschaftsdünger dürfen nur noch verwendet werden, wenn keine Biodünger verfügbar sind und sie aus bestimmter Tierhaltung stammen.

Neuerungen zur Dokumentation und Kontrollen

  • Biobetriebe müssen zur innerbetrieblichen Qualitätssicherung nun sogenannte Bio-Kritische Kontrollpunkte erfassen. Das sind Stellen an denen etwa Kontamination mit unerwünschten/nicht zugelassenen Substanzen wie Pflanzenschutz- oder Reinigungsmitteln möglich ist. Landwirte müssen dokumentieren, wie sie einer solchen Kontamination vorbeugen. Dokumentationen, die bereits angefertigt werden (z.B. Reinigungsprotokoll beim Lohnunternehmer) reichen auch künftig aus. Für Fehler von Nachbarbetrieben sind sie nicht verantwortlich. Zu diesem umfangreichen Thema hat das FIBL einen Praxisleitfaden herausgebracht. 
  • Die Biokontrolle soll wie bisher einmal jährlich stattfinden, aber „risikoorientierter“ gestaltet werden. Betriebe mit erhöhten Risiken können mit zusätzlichen und unangekündigten Kontrollen rechnen.
Mit Material von Bioland, OrganicXSeeds, AgE

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