Als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde gilt ab 26. November dieses Jahres nicht mehr nur der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung, eines abgeschlossenen Studiums oder einer bestandenen Sachkundeprüfung. Ab dem Zeitpunkt darf der Handel Pflanzenschutzmittel, die ausschließlich für berufliche Anwender zugelassen sind, nur noch gegen Vorlage des neuen Sachkundenachweises abgeben. Der neue Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.
Diese Personen benötigen den Sachkundenachweis:
- Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden,
- die zum Pflanzenschutz beraten,
- andere nichtsachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen,
- sowie Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen - auch über das Internet
Wer kann den Sachkundenachweis beantragen?
Beantragen können einen neuen Sachkundenachweis nur Personen, die über die jeweilige Pflanzenschutz-Sachkunde verfügen. Die Pflanzenschutz-Sachkunde kann erworben werden
- im Rahmen einer Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung,
- bestimmter Berufsausbildungen, z. B. zum Landwirt, Gärtner, Winzer,
- oder einer anderen mit einer Prüfung abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Studiengangs, sofern die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden (künftig nur noch in Verbindung mit einer speziellen Bescheinigung der Ausbildungsstelle bzw. Hochschule)
Die Entscheidung über den Antrag ist gebührenpflichtig und kostet 40 Euro.
Hier können Sie den Sachkundenachweis beantragen
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