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Nordzucker: Ehemalige Verantwortliche wegen schwerer Untreue angeklagt

Nordzucker-Werk mit Silolager
am Mittwoch, 12.10.2011 - 13:18 (Jetzt kommentieren)

Braunschweig - Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen zwei ehemalige Verantwortliche des Aufsichtsrates der Nordzucker AG erhoben.

Nordzucker
Den beiden 58 und 64 Jahre alten Angeschuldigten wird jeweils ein besonders schwerer Fall der Untreue zum Nachteil der Nordzucker AG in der Zeit von Dezember 2005 bis Juli 2009 zur Last gelegt. Ihnen wird vorgeworfen, als Verantwortliche des jeweiligen Aufsichtsrates Sitzungsgelder der Satzung zuwider abgerechnet sowie auf die falsche Abrechnung von Sitzungstagen durch andere Aufsichtsratsmitglieder hingewirkt und dadurch einen Schaden in Höhe von insgesamt 122.850 Euro verursacht zu haben. Die Satzung der Nordzucker AG sah in den Jahren 2001 bis 2009 neben einer festen und einer variablen Vergütung sowie der Erstattung von Auslagen ein Sitzungsgeld vor.
 
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben die beiden Angeschuldigten sowie mindestens 20 weitere Aufsichtsratsmitglieder in ihren Abrechnungen eine Vielzahl weiterer Termine angegeben, welche keine Sitzung des Aufsichtsrates oder seiner Ausschüsse darstellten. Dabei habe es sich beispielsweise um Gespräche mit Vorständen der Nordzucker AG, Anreisetage vor Sitzungen, Teilnahme an der Grünen Woche und Teilnahme an einer Grundsteinlegung gehandelt. Da die bislang nicht vorbestraften Angeschuldigten laut Anklage gewerbsmäßig gehandelt und einen Vermögensschaden großen Ausmaßes verursacht haben sollen, droht ihnen jeweils eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren wegen besonders schwerer Untreue.

Nordzucker selbst nicht Gegenstand des Verfahrens

Die falsche Abrechnungspraxis stellt sich für das Unternehmen Nordzucker AG als Systemfehler dar, der bis in die Gründerjahre der Nordzucker AG zurückgeht. Dieser Fehler betrifft laut einer Stellungnahme des Unternehmens im Grundsatz die Abrechnungspraxis für alle Aufsichtsratsmitglieder und hätte während der letzten zehn Jahre von den Aufsichtsräten, Vorstandsmitgliedern, beratenden Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern erkannt werden müssen. Deshalb macht sich das Unternehmen unverändert den Vorwurf des Vorsatzes gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern nicht zu Eigen.

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