
Wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kurzfristig das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen. Die folgenden zugelassenen Pflanzenschutzmittel gelten nur für die professionelle Anwendung.
Diese Pflanzenschutzmittel sind im Mais zugelassen
Ercole
- Zeitraum: 25.04. bis 22.08.2016
- Andwendung: gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) im Saatmais
Belem 0,8 Prozent MG
- Zeitraum: 15.04. bis 12.08.2016
- Andwendung: gegen Erdraupen und Schnellkäferlarven (Drahtwurm) im Saatmais
Diese Pflanzenschutzmittel sind in Kartoffeln zugelassen
Attracap
- Zeitraum: 01.03. bis 28.06.2016
- Andwendung: gegen Schnellkäferlarven an Kartoffeln; nur auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im ökologischen Landbau
Nemathorin 10G
- Zeitraum: 02.02. bis 31.05.2016
- Andwendung: gegen Schnellkäfer (Drahtwurm) an Kartoffeln
Diese Pflanzenschutzmittel sind beim Obst zugelassen
Beim Obst sind unter anderem zugelassen:
Insegar
- Zeitraum: 15.05. bis 12.09.2016
- Anwendung: Pflaumenwickler an Pflaume, Zwetschge und Mirabelle
LMA
- Zeitraum: 01.04. bis 30.07.2016
- Anwendung: gegen Feuerbrand an Kernobst
Boni Protect forte
- Zeitraum: 15.04.bis 12.08.2016
- Anwendung: gegen Grauschimmel an Heidelbeere
Wie das BVL meldet, informiert der Pflanzenschutzdienst der Länder über die Voraussetzungen und Auflagen, unter denen die Anwendung der Pflanzenschutzmittel erfolgen darf. Weitere zugelassene Pflanzenschutzmittel 2016 für Notfallsituationen finden Sie hier.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.