ÖV-Flächen in Bayern: Umbruch ab 16. Januar möglich
In Bayern können Ökologische Vorrangflächen bereits ab dem 16. Januar 2016 umgebrochen werden. Dieser vorgelegte Termin gilt auch für Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte.
In Bayern können Ökologische Vorrangflächen bereits ab dem 16. Januar 2016 umgebrochen werden. Dieser vorgelegte Termin gilt auch für Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte.
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