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Wo Özdemir falsch liegt: Stilllegungspflicht widerspricht Fachwissen

Bei einer selbstbegrünten Stilllegungsfläche muss verstärkt mit Ackerunkräutern in der Folgekultur gerechnet werden.
am Dienstag, 12.09.2023 - 06:40 (19 Kommentare)

Für 2024 fordern viele EU-Agrarminister, die Flächenstilllegung auszusetzen. Özdemir ist dagegen. Integrierter Pflanzenschutz sieht jedoch anders aus.

Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verpflichten sich alle Landwirte, das Fachrecht einzuhalten. Durch die anstehende Stilllegungspflicht wird meiner Meinung nach jedoch eher das Gegenteil von Feldhygiene betrieben. Der erste Grundsatz beim integrierten Pflanzenschutz lautet, Pflanzenkrankheiten mit ackerbaulichen Möglichkeiten vorzubeugen.

Stilllegungsflächen sind Keimzellen für Krankheiten

Selbstbegrünung auf Stilllegungsflächen begünstigt aber das Überdauern von Krankheiten. Dabei läuft Ausfallgetreide auf der Fläche auf. Darin etablieren sich schnell Krankheiten, die je nach Erreger zum Beispiel durch Wind auf andere Felder gelangen. Blattläuse können Viren auf Pflanzen angrenzender Schläge übertragen. Unkräuter fallen aus und vermehren sich.

Brache widerspricht der guten fachlichen Praxis

Mit integriertem Pflanzenschutz, der im Pflanzenschutzgesetz verankert und damit Fachrecht ist, hat Selbstbegrünung meiner Meinung nach nichts zu tun. Entspricht die Brache wirklich der guten fachlichen Praxis, zu deren Einhaltung sich alle Antragsteller verpflichten? Wohl nicht! Im Pachtvertrag wird Landeigentümern überdies die Einhaltung guter fachlicher Praxis zugesichert. Ohne Gewissensbisse ist das kaum möglich.

Aktive Begrünung rechnet sich kaum

Auflagen, auch die Stilllegung, verursachen auf den Betrieben Belastungen durch mehr Arbeitsaufwand und Mehrkosten. Diese werden bei politischen Entscheidungen zur GAP anscheinend gar nicht bedacht.

Die Alternative zur Selbstbegrünung ist die aktive Begrünung. Dafür fallen aber Kosten für Aussaat und Saatgut an. Je nach Bodenart und Standort sind Pacht und Ertragsausfall der Fläche höher als die Prämie.

Vorschriften gegen Fachwissen

Neben der Brachepflicht sind die Köpfe der Landwirte zudem voll mit weiteren Vorschriften. Um die Auflagen zu Winterbegrünung und Fruchtwechsel zu erfüllen, müssen neue Verfahren her und Betriebsabläufe angepasst werden, egal ob sie auf den Standort passen oder nicht. Da muss so mancher schon kreativ werden, um das Sommergetreide auf winternassen, schweren Standorten nach der Zwischenfrucht noch ordentlich in die Erde zu bringen.

GLÖZ: Förderung wird zu Überforderung

Die Zeit im Büro wird durch komplizierte Antragsverfahren und das Erfüllen stets neuer Auflagen immer länger. Den Überblick bei allen Auflagen zu behalten, wird nicht gerade einfacher. Ich bin der Meinung, dass Vorschriften nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen und spürbaren Mehrbelastungen in den Betrieben führen dürfen. Die Förderung stellt dann eine Belastung dar, unter der die eigentliche Arbeit der Landwirte leidet.

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