Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verpflichten sich alle Landwirte, das Fachrecht einzuhalten. Durch die anstehende Stilllegungspflicht wird meiner Meinung nach jedoch eher das Gegenteil von Feldhygiene betrieben. Der erste Grundsatz beim integrierten Pflanzenschutz lautet, Pflanzenkrankheiten mit ackerbaulichen Möglichkeiten vorzubeugen.
Stilllegungsflächen sind Keimzellen für Krankheiten
Brache widerspricht der guten fachlichen Praxis
Aktive Begrünung rechnet sich kaum
Auflagen, auch die Stilllegung, verursachen auf den Betrieben Belastungen durch mehr Arbeitsaufwand und Mehrkosten. Diese werden bei politischen Entscheidungen zur GAP anscheinend gar nicht bedacht.
Die Alternative zur Selbstbegrünung ist die aktive Begrünung. Dafür fallen aber Kosten für Aussaat und Saatgut an. Je nach Bodenart und Standort sind Pacht und Ertragsausfall der Fläche höher als die Prämie.
Vorschriften gegen Fachwissen
GLÖZ: Förderung wird zu Überforderung
Die Zeit im Büro wird durch komplizierte Antragsverfahren und das Erfüllen stets neuer Auflagen immer länger. Den Überblick bei allen Auflagen zu behalten, wird nicht gerade einfacher. Ich bin der Meinung, dass Vorschriften nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen und spürbaren Mehrbelastungen in den Betrieben führen dürfen. Die Förderung stellt dann eine Belastung dar, unter der die eigentliche Arbeit der Landwirte leidet.
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