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Agrarpolitik

Pflanzenschutz: Bauern sollen Mengen ab 2028 offenlegen

weizen-herbizid
am Donnerstag, 09.06.2022 - 05:00 (3 Kommentare)

Der EU-Trilog-Kompromiss sieht eine Datenerhebung ab 2028 vor. Die Bauern sollen ihre Einsatzmengen dann an eine Datenbank melden müssen.

Bis der jährliche Verbrauch an Pflanzenschutzmitteln in der EU veröffentlicht werden muss, dauert es noch. Dennoch werden die Landwirte schon vorab ihre Daten zum Pflanzenschutzmittelverbrauch in eine Datenbank eingeben müssen.

Wie die Bundesregierung Anfang Februar einräumte, prüft sie bereits die Einführung einer derartigen elektronischen Datenbank. Der Deutsche Bauernverband sieht eine Veröffentlichung solcher Daten als problematisch an. Sie leisteten hauptsächlich der sachfremden Skandalisierung Vorschub.

Veröffentlichung ab 2030

Vertreter der Europäischen Kommission, des Rates und des Europaparlamentes haben sich auf eine vergleichsweise lange Übergangsfrist im Trilog verständigt. Nach der 2. Juni getroffenen Übereinkunft zur Novellierung der Verordnung über die Statistik der landwirtschaftlichen Inputs und Outputs (SAIO) soll die Datenerhebung ab 2028 jährlich erfolgen. Ab 2030 soll sie auch veröffentlicht werden.

Erste Daten sollen bereits ab 2026 gesammelt werden. Die politische Einigung muss nun noch von Rat und Europaparlament abgesegnet werden. Auf Seiten des Rates soll der Kompromiss in Kürze dem Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) vorgelegt werden.

Wirkstoffe jährlich veröffentlichen

Nach Angaben des Europaparlaments konnte hierzu durchgesetzt werden, dass die in Verkehr gebrachten und bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten verwendeten Wirkstoffe nach repräsentativen Kulturen und behandelten Flächen aufgeführt und jährlich veröffentlicht werden. Die Methodik dazu soll während des Übergangszeitraums ab 2026 entwickelt werden.

Derweil gab die Ratsseite nach der Trilog-Einigung zu bedenken, dass es flächendeckend elektronische Register für gewerbliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln geben müsse, um die jährlichen Datenerhebungen gewährleisten zu können. Die SAIO-Verordnung sieht für diesen Übergangszeitraum eine europäische Finanzierung vor, um die nationalen Statistikbehörden bei der Vorbereitung auf die jährliche Erhebung der Pflanzenschutzmitteldaten zu unterstützen.

Höherer Bürokratieaufwand soll vermieden werden

Beim ökologischen Landbau haben sich die Trilog-Teilnehmer darauf geeinigt, dass die verfügbaren Statistiken und Datensätze mit denen des konventionellen Landbaus weitgehend zusammenpassen sollen.

Das Parlament erhofft sich davon einen weiteren Schub für den Ausbau des Ökolandbaus in der EU. Geeinigt haben sich die Verhandlungspartner auch darauf, dass die neue Regelung „geeignete Schutzklauseln“ enthalten soll, um einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Landwirte und nationalen Verwaltungen zu vermeiden.

Die SAIO-Verordnung ist Teil der Modernisierung der europäischen Agrarstatistik. Die Anpassung der Statistiken insbesondere bei Betriebsmitteln der Landwirte soll dazu beitragen, die Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Praktiken und die Agrarproduktion für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Green Deal und die darin enthaltene Farm-to-Fork-Strategie zu verbessern.

Mit Material von AgE
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