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Pflanzenschutz: Wie intensiv muss er sein?

am Dienstag, 10.12.2013 - 08:59 (Jetzt kommentieren)

Auf dem DLG-Kolloquium drehte sich alles rund um den Pflanzenschutz und dessen Intensität. Auch der Stand des Wiederzulassungsverfahrens für Glyphosat stand auf der Tagesordnung.

Rund um das Thema Intensität im Pflanzenschutz drehte sich das diesjährige Kolloquium der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Ein höchst aktuelles Thema angesichts eines ereignisreichen Jahres - Verbot der Neonikotinoide, Diskussion um Glyphosat und starke öffentliche Debatte um Pflanzenschutz allgemein.
 
In seiner einleitenden Ansprache wies DLG-Vorstand Martin Umhau auf die Bedeutung des chemischen Pflanzenschutzes hin. Richtig dosiert und angewendet schütze er Kulturpflanzen vor Unkräutern, Schädlingen und Krankheiten. Aber, so Umhau, Pflanzenschutz ist mehr als Chemie. Erklärtes Ziel der Branche sollte sein, einen Integrierten Pflanzenschutz einzurichten, einzuhalten und ständig zu verbessern. Das umfasse die Einbeziehung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer, anbau- und kulturtechnischer Verfahren in die Behandlungsmethoden, um insgesamt den chemischen PSM-Einsatz auf ein Mindestmaß beschränken zu können.
 
Auch der Dialog mit der beunruhigten Bevölkerung dürfe nicht vergessen werden.

Tipps zum Integrierten Pflanzenschutz

Zur Rolle der Beratung und zur Anwendung des ab 1. Januar 2014 von der EU vorgeschriebenen Integrierten Pflanzenschutzes sprach  Dr. Stephan Deike von der Landberatung GmbH Wefensleben. Vielerorts bestehen Unklarheiten über das Ausmaß des "Integrierten Pflanzenschutz". Als Hinweis für die praktische Anwendung riet Deike, bei jeder Behandlung ein Behandlungsfenster frei zu lassen, um die Effizienz einer jeden Maßnahme im Nachhinein überprüfen und daraus Schlussfolgerungen ziehen zu können.
 
Prof. Dr. Bernd Freier, JKI, empfiehlt einen ganzheitlichen Ansatz im Integrierten Pflanzenschutz - inklusive Züchtung, ackerbaulichen Maßnahmen, allen Behandlungen, Monitoring, Schadensschwellen.

Glyphosat: BfR rechnet mit positivem Wiederzulassungsverfahren

Gaby-Fleur Böl vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin informierte noch zum Stand des Wiederzulassungsverfahrens von Glyphosat. Das BfR sei in seiner Risikoeinschätzung des Wirkstoffes an die EFSA als zulassende Behörde zu eindeutig positiven Einschätzungen gekommen. Demnach sei Glyphosat völlig unbedenklich, weder frucht-, noch erbgutschädigend oder krebserregend, und die Zulassungsbedingungen könnten sogar lockerer als bisher formuliert werden.
  • BfR bewertet Glyphosat als unbedenklich (9. Dezember) ...
Aufgrund der positiven Risikoeinschätzung des BfR geht Dr. Böl davon aus, dass die Wiederzulassung von Glyphosat erfolgt.
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