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Gerichtsurteil

Pflanzenschutz: Kammer muss Dokumentation nach Nabu-Klage speichern

Pflanzenschutz-Spritze-Gerste
am Mittwoch, 25.01.2023 - 12:30 (Jetzt kommentieren)

Der Nabu wollte Daten zum Pflanzenschutzmittel-Einsatz einsehen. Nun hat ein Gericht in Niedersachsen darüber geurteilt.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen muss die Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln speichern. Das ergab ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus dem Dezember 2022.

Worum geht es in dem Rechtsstreit zwischen Nabu und der Landwirtschaftskammer?

Der Naturschutzbund (NABU) wollte wissen, wo welche Mengen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. In zwölf Flächenländern stellte Anträge auf Einsicht in die Aufzeichnungen der Jahre 2018, 2019 und 2021.

Während alle anderen Flächenländer den Anträgen nach Auskunft des Verbandes nachkamen, verweigerte Niedersachsen als einziges Bundesland das Erheben und Herausgeben der Daten.

So urteilte das Gericht über die Herausgabe der Pflanzenschutz-Daten

Der Nabu hatte deshalb bereits 2021 vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg geklagt und recht bekommen. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Beschwerde der Landwirtschaftskammer zurückgewiesen.

Die Landwirtschaftskammer hatte argumentiert, dass der Verwaltungsaufwand nicht zumutbar sei. Dem Nabu zufolge begründete das Oberverwaltungsgericht seine Auffassung folgendermaßen:

  • Der Antrag war hinreichend bestimmt und zumutbar, weil die Bewirtschafter durch die Angaben der Flächen ermittelbar sind.
  • Ob der Verwaltungsaufwand von der Landwirtschaftskammer als zumutbar eingestuft wird, ist für den Anspruch auf Informationen nicht von Belang und stellt keinen Ablehnungsgrund dar.

Welche Daten zum Pflanzenschutzmittel-Einsatz will der Nabu einsehen?

Bei den Aufzeichnungen handelt es sich um den Pflanzenschutzmitteleinsatz im Einzugsgebiet von Messstellen. Die Messstellen werden im Rahmen eines Kleingewässer-Monitorings vom Helmholtz-Zentrum beprobt.

Die Landwirtschaftskammer habe laut Oberverwaltungsgericht und Nabu alle notwendigen Daten für die Herausgabe der Anwendungsdaten: Eine Datenbank mit Namen und Adressen der Anwender, die auf den jeweiligen Flächen wirtschaften, sowie die Dokumentation des dortigen Pflanzenschutzmitteleinsatzes.

So geht es mit dem Verfahren um die Pflanzenschutzmittel weiter

Der Rechtsstreit ist aber noch nicht abgeschlossen. Das Bundesland ist zwar nun verpflichtet, die Daten zu speichern, aber will sie weiterhin nicht herausgeben.

Bis entschieden ist, ob das Bundesland zur Herausgabe der Daten verpflichtet ist, soll die Landwirtschaftskammer die Aufzeichnungen weiterhin sichern. Normalerweise wären die Daten nach drei Jahren gelöscht worden.

Vertreter des Nabu zeigten sich erfreut über den Ausgang des Verfahrens und sehen dem Ausgang des Hauptverfahrens optimistisch entgegen. 

Mit Material von Nabu, OVG Lüneburg

So sehen die roten Gebiete in den Bundesländern jetzt aus

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